Die Gremien der EKD
Infografik Nr. 522110
Die Gremien der EKD
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Gemeinschaft von 22 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen ihre institutionelle Gesta ...
Die Gremien der EKD
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Gemeinschaft von 22 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut. Ohne die Selbstständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung (der Grundordnung der EKD) festgehalten sind.
Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr. Die Kirchenkonferenz wird von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. In ihr haben Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen haben eine Stimme. Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten, sie kann dem Rat und der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit. Vorsitzender der Kirchenkonferenz ist stets der bzw. die Ratsvorsitzende.
Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen. Die Synode ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt. Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören Kirchengesetze sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz; und unter bestimmten Voraussetzungen auch Anträge und Eingaben.
An der Spitze der EKD stehen zurzeit zwei Frauen. Katrin Göring-Eckardt wurde im Mai 2009 zur neuen Präses (Vorsitzenden) der 11. Synode der EKD gewählt. Damit hat nach Barbara Rinke erneut eine Frau den Vorsitz der EKD-Synode inne. Die Präses leitet die Synode und repräsentiert sie in der Öffentlichkeit. Mit der Wahl vom Oktober 2009 steht nun erstmals auch eine Frau an der Spitze des Rats der EKD. Zur Vorsitzenden wurde die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann gewählt. Sie löst Wolfgang Huber ab, der das Amt von 2003 bis 2009 innehatte.
Ausgabe: | 01/2010 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |