Die Verfassung der Türkei

Die Verfassung der Türkei

Infografik Nr. 838510

Aus den Resten des Osmanischen Reiches ging nach dem Ersten Weltkrieg der neue türkische Staat hervor, der am 29.10.1923 als unabhängige demokratische Republik proklamiert wurde. Die Reformpläne...

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Aus den Resten des Osmanischen Reiches ging nach dem Ersten Weltkrieg der neue türkische Staat hervor, der am 29.10.1923 als unabhängige demokratische Republik proklamiert wurde. Die Reformpläne Mustafa Kemal Atatürks, des Schöpfers der modernen Türkei, fanden im Grundgesetz von 1921 und in der Verfassung von 1924 ihren Niederschlag. Unter Atatürk (bis 1938 Staatspräsident) wurde das staatliche, wirtschaftliche und weitgehend auch das kulturelle Leben nach europäischem Vorbild organisiert. Erst nach 1945 öffnete sich das ursprüngliche Einparteiensystem zu einer Mehrparteienherrschaft.

Die heutige Verfassung der Türkei entstand 1982 unter dem Einfluss des Militärs, das 1980 die Macht an sich gerissen hatte. Seitdem wurde die Verfassung mehrmals (1995, 2007, 2010, 2017) geändert. Laut Art. 1 und 2 der Verfassung ist die Türkei ein republikanischer, demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Art. 3 betont die Unteilbarkeit des türkischen Staates und Volkes und erklärt das Türkische zur einzigen Staatssprache. Die Ziele und Pflichten des Staates nach Art. 5 sind den Rechten und Freiheiten der Bürger (Art. 12-74) übergeordnet – Ausdruck einer im Kemalismus verwurzelten autoritären Staatsauffassung. Kennzeichen dafür war lange die zentrale Rolle des Militärs. Mehrere Verfassungsreformen und Gesetzesänderungen durch die Regierungspartei AKP haben dessen Macht aber zurückgedrängt.

Im heutigen politischen System nimmt der Präsident eine außerordentliche Machtposition ein. Er wird direkt vom Volk gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. 2014 trat der vorherige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan das Amt des Präsidenten an. Sein Projekt einer Verfassungsreform, die das parlamentarische System der Türkei in ein Präsidialsystem umwandelt, fand im April 2017 in einer Volksabstimmung eine knappe Mehrheit (51,4 %). Mit sofortiger Wirkung hob die Reform das Gebot der Parteilosigkeit des Präsidenten auf. Präsident und Große Nationalversammlung werden nunmehr am selben Tag gewählt, beide auf fünf Jahre. Die ersten Wahlen nach neuem Recht wurden von Erdogan überraschend auf den Juni 2018 vorgezogen. Mit der Wahl trat die Verfassungsreform zur Gänze in Kraft: Der Ministerrat wurde abgeschafft, der Präsident übernahm nun auch die Regierung. Seine Minister ernennt er selbst, eine Zustimmung des Parlaments ist nicht mehr erforderlich. Auch kann das Parlament die Regierung nicht mehr durch eine Vertrauensfrage stürzen, umgekehrt der Präsident aber das Parlament auflösen. Erdogan wird vorgeworfen, die Türkei mit der Verfassungsänderung in eine auf seine Person zugeschnittene Autokratie ohne die in demokratischen Staaten üblichen Einschränkungen und Machtkontrollen umgebaut zu haben.

Ausgabe: 07/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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