Sozialer Schutz weltweit

Sozialer Schutz weltweit

Infografik Nr. 631595

Der Anspruch auf sozialen Schutz wurde 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Im Jahr 1952 legte die Internationale Arbeits-Organisation (ILO) den Text eines internationalen Abkommens über Mindeststandards der sozialen Sicherung vor. Nach den jüngsten Erhebungen der ILO wurden im Bereich des sozialen Schutzes zwar durchaus Fortschritte erzielt, doch noch immer fehlt rund vier Milliarden Menschen der Zugang zu wenigstens einer sozialen Sicherungsleistung.

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Der Anspruch auf sozialen Schutz wurde 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Im Jahr 1952 legte die Internationale Arbeits-Organisation (ILO) den Text eines internationalen Abkommens über Mindeststandards der sozialen Sicherung vor, die „ILO-Konvention Nr. 102“. Es umfasst neun Zweige der sozialen Sicherung: den Anspruch auf medizinische Versorgung, auf Unterstützung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfällen, im Alter, bei Invalidität, für Familien, für Mütter und für Hinterbliebene. Die Konvention wurde seitdem von 56 Staaten, hauptsächlich aus Europa und Lateinamerika, ratifiziert. Soziale Sicherung ist außerdem ein wichtiger Bestandteil der 2015 verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG): Unter dem übergeordneten Ziel der Armutsbekämpfung sollen bis 2030 „soziale Schutzsysteme und -maßnahmen für alle“ umgesetzt werden, einschließlich eines Basisschutzes (Ziel 1.3). Der Erfolgsindikator für dieses Ziel ist der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu mindestens einer sozialen Sicherungsleistung. Gesundheitsleistungen werden dabei nicht mitgezählt, da hierfür ein eigenes Ziel mit einem eigenen Indikator formuliert wurde: Ziel 3.8 der SDG will bis 2030 die „allgemeine Gesundheitsversorgung für alle“ erreichen.     

Nach den jüngsten Erhebungen der ILO wurden im Bereich des sozialen Schutzes zwar durchaus Fortschritte erzielt, doch noch immer fehlt rund vier Milliarden Menschen – das ist mehr als die Hälfte (55 %) der Weltbevölkerung – der Zugang zu wenigstens einer sozialen Sicherungsleistung. Unter den Kindern der Welt sind sogar mehr als zwei Drittel (65 %) ohne sozialen Basisschutz; die meisten davon leben in Afrika und Asien. Eine Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit existiert meist nur in Ländern mit mittlerem und hohem Einkommen, erfasst aber auch dort nur einen Teil der arbeitenden Bevölkerung. Lückenhaft ist auch die soziale Alterssicherung : Zwar erhalten immerhin 68 % aller Menschen im Rentenalter eine Form von Alterspension, aber die Bezüge sind oft niedrig und reichen nicht aus, um die Rentner vor Armut zu bewahren. In den Genuss eines vollumfänglichen Schutzes, der sämtliche Bereiche der sozialen Sicherung abdeckt, kommen weniger als ein Drittel (29 %) aller Menschen.

Auch der Weg zu einer universellen Gesundheitsversorgung ist noch weit. 38 % der Weltbevölkerung verfügen über keinerlei gesetzlichen Gesundheitsschutz. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten: Auf dem Land existiert im Durchschnitt nur für 44 % der Bevölkerung eine gesundheitliche Basisversorgung, in Städten dagegen für rund 78 %.

Ausgabe: 03/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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