Reduktion der Treibhausgase
Infografik Nr. 665054
Reduktion der Treibhausgase
Um der Gefahr einer Klimakatastrophe zu begegnen, beschloss die Staatengemeinschaft 1992, die Konzentration sogenannter Treibhausgase in der Atmosphä ...
Reduktion der Treibhausgase
Um der Gefahr einer Klimakatastrophe zu begegnen, beschloss die Staatengemeinschaft 1992, die Konzentration sogenannter Treibhausgase in der Atmosphäre auf ein klimaunschädliches Niveau zu beschränken. Fünf Jahre später wurden die Absichtsbekundungen der in Rio unter zeichneten Klimarahmenkonvention durch das Kyoto-Protokoll in konkrete Zielvorgaben und Verpflichtungen übersetzt: Die entwickelten Länder sind damit aufgefordert, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2008/12 um mindestens 5 % gegenüber 1990 zu verringern. Dabei haben die einzelnen Länder unterschiedliche Emissionsziele zu erfüllen: Während die EU ihren Ausstoß um 8 % reduzieren muss, wird z.B. Australien eine Ausweitung um 8 % zugestanden. Auch EU-intern sind die Lasten noch einmal unterschiedlich aufgeteilt. So müssen zehn der 15 EU-Länder ihre Emissionen drosseln (Deutschland allein um 21 %) oder doch auf dem Niveau von 1990 halten; fünf Länder dagegen haben noch Spielraum nach oben. Die Ziel vorgaben des Kyoto-Protokolls beziehen sich auf die Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid sowie die langlebigen Industriegase Schwefelhexafluorid, Hydrofluorkohlenwasserstoffe und perfluorierte Kohlenwasserstoffe, die entsprechend ihrer Treibhauswirkung in CO2-Äquivalente umgerechnet werden.
Zur Erfüllung der Reduktionsziele erlaubt das Kyoto-Protokoll über die im Inland durchzuführende CO2-Minderung hinaus auch die Nutzung von (kostengünstigeren) Reduktionsmöglichkeiten im Ausland. Denn für den Erfolg der globalen Klimaschutzpolitik ist es letztlich gleichgültig, ob der Ausstoß einer Tonne CO2 mit hohen Kosten in der EU oder mit wesentlich geringerem Aufwand etwa durch Sanierung einer veralteten Anlage irgendwo sonst in der Welt vermieden wird. Im Kyoto-Protokoll sind zu diesem Zweck drei flexible Mechanismen vorgesehen, die 2001 in Marrakesch genauer geregelt wurden:
• Joint Implementation („gemeinsame Umsetzung“). Dabei kann sich ein Industrieland Emissionsgutschriften anrechnen lassen, wenn es in einem anderen Industrieland Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasen durchführt. • Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism): Industrieländer, die in Entwicklungsländern investieren, um dort Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren oder zu vermeiden, können ebenfalls Emissionsgutschriften erhalten. • Handel mit Emissionsrechten: Länder oder Unternehmen, deren Emissionen unter dem gesetzten Limit bleiben, können ihre ungenutzten Emissionsrechte an andere Länder oder Unternehmen verkaufen, die einen Teil ihrer Verpflichtungen auf diese Weise günstiger als durch eigene Maßnahmen erfüllen können.
Ausgabe: | 12/2002 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |