Internationale Unternehmenssteuer-Reform

Internationale Unternehmenssteuer-Reform

Infografik Nr. 626508

Multinationale Unternehmen, vor allem aus der Digitalwirtschaft, schafften es bisher, riesige Gewinne zu erzielen und dafür kaum Steuern zu zahlen. Künftig unterliegen ihre Gewinne einem Mindeststeuersatz von 15%. Für welche Unternehmen gilt diese Regelung und wieviel Geld bringt sie den Staatshaushalten ein?

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Im Zeitalter der Globalisierung und der zunehmend digitalisierten Wirtschaft sind große multinationale Konzerne oft mächtiger als Staaten. Sie nutzen ihre Möglichkeiten, um riesige Gewinne einzufahren, auf die sie dann kaum Steuern zahlen. Dabei kommt ihnen der Wettbewerb zwischen den Staaten entgegen, die sich mit niedrigen Steuersätzen unterbieten, um Unternehmen anzulocken. Eine gängige Praxis besteht darin, Gewinne in Tochterunternehmen zu verschieben, die in einer „Steueroase“ ansässig sind. Die Tochterunternehmen verfügen z.B. über Markenrechte, Lizenzen und Patente und stellen sie anderen Konzernunternehmen teuer in Rechnung. Diese machen die Ausgaben in ihrem jeweiligen Land steuermindernd als Betriebskosten geltend, während die Gewinne zum großen Teil dort anfallen, wo sie am niedrigsten besteuert werden. Ein weiteres Problem für die Staatsfinanzen vieler Länder besteht bislang darin, dass große Digitalkonzerne wie Google, Facebook usw. dort zwar hohe Umsätze mit Internetverkäufen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen machen, die damit erzielten Gewinne vor Ort aber nicht versteuern müssen, weil sie keinen Firmenstandort in diesen „Marktstaaten“ unterhalten.

Mit diesen Lücken im internationalen Steuerrecht befasste sich seit 2016 der „Inklusive Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ unter dem Dach der OECD. Im Herbst 2021 einigten sich 137 Staaten, die daran mitgearbeitet hatten, auf ein Zwei-Säulen-Modell für eine globale Reform der Unternehmenssteuer. Bereits 2023 sollen die neuen Regelungen umgesetzt werden.

Die erste Säule sorgt für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Staaten. Abhängig vom Umsatz, den große Digitalunternehmen in den „Marktstaaten“ tätigen, wird diesen künftig ein Teil der Besteuerungsrechte zugeordnet. Davon betroffen sind multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Milliarden € und einer Umsatzrentabilität von mehr als 10 %. Berücksichtigt werden Umsätze mit Verbrauchern und Nutzern eines Landes ab 1 Million €, in kleineren Staaten ab 250 000 €.

Mit der zweiten Säule wird eine effektive Mindestbesteuerung des Gewinns großer Unternehmensgruppen eingeführt. Sie gilt für alle international tätigen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen €. Der Mindeststeuersatz beträgt 15 %. Ihm unterliegen alle Gewinne, die ein Konzern weltweit erwirtschaftet. Die niedrigere Besteuerung einer Auslandstochter kann am Hauptsitz der Gesellschaft auf das Mindeststeuerniveau angehoben werden. Die OECD schätzt, dass die Mindestbesteuerung zu globalen Steuermehreinnahmen von 150 Mrd US-$ jährlich führt.

Ausgabe: 06/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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