Internationale wirtschaftliche Integration

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Infografik Nr. 621961

Internationale wirtschaftliche Integration

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staaten kann verschiedene Formen annehmen. Zu den loseren Varianten zählen Handels- und ...

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Internationale wirtschaftliche Integration

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staaten kann verschiedene Formen annehmen. Zu den loseren Varianten zählen Handels- und Kooperationsabkommen, die einzelne Wirtschaftsbereiche umfassen, oder Präferenzabkommen, in denen Staaten sich (einseitig oder gegenseitig) Zollvergünstigungen einräumen. Diese Abkommen sind aber in ihrer Reichweite begrenzt und verfolgen keine weitergehenden Integrationsabsichten.

Dagegen ist wirtschaftliche Integration auf eine weiter reichende und langfristige Verflechtung der Volkswirtschaften angelegt. Anhand ihrer Integrationstiefe lassen sich idealtypische Stufen unterscheiden: Die schwächste Form der Integration ist die • Freihandelszone. Die Liberalisierung beschränkt sich hierbei auf den Güterverkehr und umfasst den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen (wie z.B. technischen Vorschriften). In einer • Zollunion werden nicht nur die Binnenzölle zwischen den beteiligten Staaten abgebaut, sondern darüber hinaus auch gemeinsame Zollsätze gegenüber Drittstaaten festgelegt. In einem • Gemeinsamen Markt fallen neben Zollschranken und anderen Hürden für den Güterverkehr auch die Grenzen für die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (freie Wahl des Arbeitsplatzes, grenzüberschreitende Kapitalanlagen usw.). Auf der Stufe einer • Wirtschaftsunion streben die Mitglieder eine Harmonisierung ihrer Wirtschaftspolitik an. Die Wirtschaftsunion bietet ferner die Grundlage für die Erweiterung zur Währungsunion. Die höchste Stufe der Integration besteht in einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch • politischen Union, in der die Mitgliedstaaten Souveränitätsrechte an gemeinsame supranationale Institutionen abgeben. Diese Stufe hat derzeit nur die EU erreicht.

Die Zahl regionaler Handelsabkommen zur wirtschaftlichen Integration der beteiligten Staaten ist seit den 1990er Jahren stark angewachsen. Laut WTO waren 2014 weltweit fast 400 solcher Abkommen in Kraft, davon über 200 Freihandelsabkommen, 18 Zollunionen und 118 Integrationsabkommen. Eigentlich widersprechen diese regionalen Abkommen den WTO-Prinzipien der Meistbegünstigung bzw. der Nicht-Diskriminierung, weil sie gegenüber Drittstaaten protektionistisch auftreten. Das WTO-Regelwerk lässt aber Ausnahmen zu: Präferenzabkommen sind erlaubt durch die Ermächtigungsklausel (enabling clause) von 1979, Freihandelszonen und Zollunionen sind im GATT geregelt, regionale Handelsabkommen im Dienstleistungsbereich im GATS. Andere Formen zwischenstaatlicher Kooperation müssen bei der WTO angezeigt werden und erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der WTO-Mitglieder.

Ausgabe: 10/2014
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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