Tierversuche

Tierversuche

Infografik Nr. 506575

Das ZAHLENBILD umreißt den rechtlichen Rahmen von Tierversuchen und stellt deren Anzahl seit 2014 dar. Sofort einsetzbar!

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Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen, die zu Versuchszwecken an Tieren durchgeführt werden und für diese Tiere mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können. Auch Veränderungen des Erbguts fallen unter diese Definition. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen solche Versuche im Rahmen festumrissener, staatlich überwachter Vorhaben vorgenommen werden, sofern sie unerlässlich sind, um Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, Zustände und Funktionen des Organismus zu erkennen und zu beeinflussen, Umweltgefährdungen zu erkennen, die Gesundheitsverträglichkeit von Stoffen und Produkten zu prüfen oder die Grundlagenforschung voranzubringen. Dabei ist stets zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden und Verfahren erreicht werden kann. Versuche an Wirbeltieren und Kopffüßern dürfen nur erfolgen, wenn die zu erwartenden Schmerzen und Schäden der Tiere ethisch vertretbar sind. Verboten sind Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen und Munition sowie, von Ausnahmen abgesehen, zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika.

Die grundsätzliche Berechtigung von Tierversuchen und der Umfang, in dem sie vertretbar sind, werden auch in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Zahl der Versuche zu reduzieren, ohne dass dadurch wissenschaftliche oder wirtschaftliche Nachteile entstehen. 1989 wurde die „Zentralstelle zu Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ gegründet. Sie ist heute Teil des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) und erforscht unter anderem Ersatzmethoden nach dem 3R-Prinzip (replace, reduce, refine – vermeiden, vermindern, verbessern). Eine EU-Richtlinie von 2010 verschärfte die Auflagen für Tierversuche; sie verpflichtet Industrie und Forschungsinstitute
dazu, Methoden und Versuchsstrategien zu entwickeln, für die keine lebenden Tiere verwendet werden.

Tatsächlich ging die Zahl der Tierversuche in Deutschland seit 2014 deutlich zurück, nachdem sie zuvor über lange Jahre zugenommen hatte. 2019 wurden 2,15 Millionen Versuchstiere eingesetzt, fast die Hälfte (47 %) davon für die Grundlagenforschung. 13 % dienten der Erforschung von Krankheiten bei Menschen und Tieren; weitere 22 % wurden für die Herstellung oder Qualitätskontrolle medizinischer Produkte oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Die übrigen 18 % wurden u.a. für die Zucht genetisch veränderter Tiere benötigt. Nicht zu den Versuchstieren zählen die rund 700 000 Tiere, die vorab getötet und dann zum Beispiel für die Gewinnung von Organ- oder Zellkulturen verwendet wurden.

Ausgabe: 06/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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