Der Fiskalpakt

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Infografik Nr. 715552

Der Fiskalpakt

Als Antwort auf die sich vertiefende europäische Schuldenkrise beschlossen die Staaten der EU bzw. der Eurozone zwei sich ergänzende Neuerungen: den Europäischen Sta ...

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Der Fiskalpakt

Als Antwort auf die sich vertiefende europäische Schuldenkrise beschlossen die Staaten der EU bzw. der Eurozone zwei sich ergänzende Neuerungen: den Europäischen Stabilitätsmechanismus, der einem in finanzielle Schieflage geratenen Euro-Land zu Hilfe kommt, wenn andernfalls die gesamte Währungsunion in Gefahr geriete, und den Fiskalpakt, der mit besserer Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungspolitik dafür sorgen soll, dass Krisen solchen Ausmaßes erst gar nicht entstehen.

Nachdem sich Großbritannien einer Änderung des EU-Vertragswerks entgegengestellt hatte, wurde der Fiskalpakt am 2.3.2012 als völkerrechtlicher Vertrag von 25 der 27 EU-Staaten unterzeichnet (neben Großbritannien blieb ihm auch Tschechien fern). Der „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“, wie er in voller Länge heißt, steht somit formal außerhalb der EU, stellt aber einen engen Bezug zu den im Rahmen der EU bereits bestehenden finanz- und wirtschaftspolitischen Steuerungsmechanismen her, insbesondere zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, und bedient sich zur Durchführung der EU-Institutionen (Kommission, Rat, Gerichtshof).

Zur Stärkung der Haushaltsdisziplin verpflichten sich die Vertragsstaaten, eine Schuldenbremse – möglichst mit Verfassungsrang – in ihr nationales Recht einzuführen. Durch sie wird das strukturelle Staatsdefizit auf höchstens 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts begrenzt. Nur bei einem schweren Konjunkturrückschlag oder nach einem außergewöhnlichen Ereignis (z.B. einer Naturkatastrophe) ist eine Ausnahme davon erlaubt. Weicht ein Staat erheblich von seinem mittelfristigen Haushaltsziel ab, soll sich automatisch ein Korrekturmechanismus in Gang setzen, der die Finanzen innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder ins Lot bringt. Die Einhaltung dieser Regeln ist von einer unabhängigen nationalen Einrichtung zu überwachen.

Weitere Bestimmungen des Fiskalvertrags sollen die Wirksamkeit der nach EU-Recht durchgeführten Verfahren gegen Defizitsünder schärfen. So verpflichten sich die beteiligten Euro-Länder, in Defizitverfahren den Empfehlungen der Kommission zu folgen, sofern sich nicht eine qualifizierte Mehrheit dagegen ausspricht. Im Verlauf eines solchen Verfahrens werden zudem nicht mehr nur die Ziele der Haushaltskorrekturen festgelegt, sondern – als Bestandteil eines Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramms – auch die Reformmaßnahmen, die in dem betroffenen Staat eine dauerhafte Gesundung der öffentlichen Finanzen herbeiführen sollen.

Ausgabe: 12/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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