Steueroasen – die Listen der EU
Infografik Nr. 626521
Nach den Enthüllungen mehrerer Fälle von großangelegter Steuerflucht (u.a. LuxLeaks, Panama-Papers) einigten sich die EU-Staaten im Frühjahr 2016 darauf, eine schwarze Liste mit Ländern und Gebieten zu erarbeiten, die gegen internationale Standards einer verantwortungsvollen Steuerpolitik verstoßen. Länder und Gebiete auf der Liste müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie die beanstandeten Mängel in ihren Steuersystemen nicht beheben. Eine erste schwarze Liste legte die EU im Dezember 2017 vor. Um eine Aufnahme in die Liste zu vermeiden, müssen drei Kriterien erfüllt werden: ● Transparenz: Das Land oder Gebiet muss umfangreiche Informationen über sein Steuersystem zur Verfügung stellen; ● fairer Steuerwettbewerb: Es dürfen keine „schädlichen Steuerpraktiken“ angewandt werden, die zu einer künstlichen Gewinnverlagerung in Offshore-Zentren genutzt werden können, ohne dass dort eine reale Wirtschaftstätigkeit ausgeübt wird; ● Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD: Einhaltung von Mindeststandards im Hinblick auf Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch international tätige Unternehmen.
Die Liste wird mindestens einmal im Jahr aktualisiert. Im Februar 2021 standen auf der schwarzen Liste insgesamt 12 Länder und Gebiete – außer Panama allesamt kleine Inselstaaten und -territorien in der Karibik und dem Südpazifik. Sie haben sich entweder geweigert, den Bedenken der EU Rechnung zu tragen, sind ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen oder es bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Transparenz. Neben der schwarzen führt die EU auch eine graue Liste mit Ländern, die sich bereit erklärt haben, mit der EU zusammenzuarbeiten, aber noch unter Beobachtung stehen. Auf der grauen Liste standen anfangs mehr als 60 Staaten, inzwischen finden sich dort nur noch neun Länder – darunter auch größere Staaten wie Australien, Thailand und die Türkei.
Tatsächlich hat die schwarze Liste mehrere Staaten dazu bewegt, ihre Steuersysteme mit Blick auf von der EU beanstandete Mängel zu reformieren. Doch es gibt auch deutliche Kritik. So beanstandet die Entwicklungsorganisation Oxfam, dass zahlreiche Länder „vom Haken gelassen“ werden. Beispielsweise hat die EU nur Steuerpraktiken im Blick, die Vorzüge in einzelnen Wirtschaftssektoren gelten lassen. Staaten und Territorien, die ihre schädlichen Steuerpraktiken auf alle Gewinne in ihrem Gebiet anwenden, verschwinden so vom Radar (z.B. Hongkong). Andere Staaten sind schlicht zu mächtig, um sie auf die Liste zu setzen (z.B. die USA). Und EU-Mitglieder werden grundsätzlich nicht gelistet, obwohl mindestens fünf davon laut Oxfam die Kriterien erfüllen würden: Zypern, Luxemburg, Malta, Irland und die Niederlande.
Ausgabe: | 04/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |