Digitalpakt Schule 2.0
Infografik Nr. 515135
Die Anbindung der Schulen an die digitale Welt erfordert erhebliche Investitionen. Im Rahmen des Digitalpakts Schule 2.0 stellen Bund und Länder dafür weitere 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Lesen Sie, wofür das Geld bis 2030 ausgegeben werden soll!
Der DigitalPakt Schule wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern 2019 ins Leben gerufen. Ihr ging die Änderung des Grundgesetzartikels 104 c voraus, die es dem Bund ermöglichte, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in erweitertem Umfang zu unterstützen, Begründet wurde diese Neuregelung mit dem gesamtstaatlichen Interesse an einer zukunftstauglichen digitalen Grundausstattung des Bildungswesens. Der DigitalPakt umfasste ursprünglich Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 5 Mrd €, die von den Ländern um mindestens 10 % aufgestockt werden sollten. Während der Corona-Pandemie wurde er um drei Zusatzvereinbarungen mit einem Volumen von je 500 Mio € erweitert. Die Förderung erstreckte sich auf den Zeitraum von 2019 bis 2024.
Bis zur Einigung über ein Nachfolgeprogramm – den Digitalpakt 2.0 – verging viel Zeit. Die Gründe dafür lagen u.a. in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Pakts, die der Bund nur noch zur Hälfte übernehmen wollte. Umstritten waren auch die vom Bund an die Finanzhilfen geknüpften Bedingungen, in denen die Länder eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Bildungshoheit sahen. Und schließlich führte auch der Regierungswechsel im Bund zu Verzögerungen. Die neue Vereinbarung trat daher erst Anfang September 2026 rückwirkend ab 1.1.2026 in Kraft.
Der Digitalpakt 2.0 hat eine Laufzeit von 2026 bis 2030. Er stellt insgesamt 5 Mrd € für die digitale Bildung an den Schulen zur Verfügung. Der Bund trägt dazu 2,5 Mrd € aus dem Sondervermögen Infra-struktur und Klimaneutralität bei; ebenfalls 2,5 Mrd € übernehmen die Länder. Der Digitalpakt 2.0 gliedert sich in drei Handlungsstränge. Handlungsstrang I dient der digitalen Ausstattung und der Verbesserung der IT-Infrastruktur der Schulen. Für ihn sind insgesamt 2,75 Mrd € vorgesehen, davon 2,25 Mrd € vom Bund und 0,5 Mrd € von den Ländern. Von den Bundesmitteln fließen 2,1375 Mrd € in landesbezogene Maßnahmen. Sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt. Weitere 112,5 Mio € sind für länderübergreifende Vorhaben gedacht, etwa für zentrale Plattformen, Cloud-Lösungen oder digitale Bildungsmedien. Handlungsstrang II umfasst Maßnahmen der Länder zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung (z.B. die Fortbildung der Lehrer oder die Entwicklung der Lehrpläne). Die Kosten dafür werden von den Ländern selbst mit bis zu 2 Mrd € getragen. Im Handlungsstrang III finanziert der Bund mit 250 Mio € die praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Dabei geht es z.B. um innovative Lösungen für den digitalen Unterricht.
| Ausgabe: | 10/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |