Kinder in bewaffneten Konflikten

Kinder in bewaffneten Konflikten

Infografik Nr. 621181

Der Wandel im Charakter bewaffneter Konflikte ist besonders für Kinder mit wachsenden Gefahren verbunden. Guerillataktiken und Terroranschläge unterlaufen die Unterscheidung zwischen Schlachtfeld und Hinterland, zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden, und nehmen auf die Schutzbedürftigkeit der Kinder keine Rücksicht. Andererseits greifen staatliche Truppen im Rahmen der Aufstands- und Terrorismusbekämpfung oft zu Mitteln, durch die Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden.

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Der Wandel im Charakter bewaffneter Konflikte – vom klassischen Staatenkrieg zu oft lang andauernden Bürgerkriegen – ist besonders für Kinder mit wachsenden Gefahren verbunden. Guerillataktiken und Terroranschläge, wie sie von bewaffneten Gruppen im Rahmen der asymmetrischen Kampfführung eingesetzt werden, unterlaufen die Unterscheidung zwischen Schlachtfeld und Hinterland, zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden, und nehmen auf die Schutzbedürftigkeit der Kinder keine Rücksicht. Andererseits greifen staatliche Truppen im Rahmen der Aufstands- und Terrorismusbekämpfung oft zu Mitteln, durch die Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden.

Seit 1999 befasst sich der UN-Sicherheitsrat mit der Frage, wie Kinder vor solchen Entwicklungen besser geschützt werden können. Er hat sechs schwere Verstöße gegen internationales Recht definiert, denen Kinder in bewaffneten Konflikten ausgesetzt sind. Eine besonders gravierende Rechtsverletzung in bewaffneten Konflikten ist die • Tötung oder Verstümmelung von Kindern. Neben Terroranschlägen stellen Landminen und Blindgänger eine ständige Gefahr dar. Kinder fallen zunehmend auch Drohnenangriffen zum Opfer. Beim • Einsatz von Kindersoldaten werden Kinder nicht nur als Kämpfer, sondern u.a. als Kuriere oder Spione missbraucht. Islamistische Gruppen setzen Kinder zudem als Selbstmordattentäter ein. Die Rekrutierung erfolgt oft gewaltsam. Minderjährige schließen sich aber auch aus materieller Not oder infolge traumatischer Gewalterlebnisse einer bewaffneten Organisation an. Ein weiteres Phänomen in jüngeren Konflikten ist die Anwendung • sexueller Gewalt gegen Kinder. Vergewaltigungen werden zum Teil sogar systematisch als Mittel eingesetzt, um die Moral der gegnerischen Partei zu schwächen. Die • Entführung von Kindern ist oft die Vorstufe für sexuellen Missbrauch oder andere Verbrechen. Zunehmend wird über • Angriffe auf Schulen oder Krankenhäuser berichtet. Einige islamistische Gruppen verüben Attacken auf Schulen, weil sie säkulare Bildung oder den Schulbesuch von Mädchen ablehnen. Zum Teil werden Schulen oder Krankenhäuser aber auch genutzt, um sich hinter Zivilisten als menschlichen „Schutzschilden“ zu verstecken. Ein weiterer gravierender Verstoß gegen das Völkerrecht ist die • Verweigerung humanitärer Hilfe für Kinder, sei es aus politischen Motiven oder wegen anhaltender Kämpfe.

Über die genannten Verstöße erstattet der UN-Generalsekretär seit 2005 jährlich Bericht. Für das Jahr 2018 berichtet er von mehr als 24 000 schweren Verstößen in zwanzig Ländern. Am schlimmsten war die Lage für Kinder in Afghanistan, Syrien und dem Jemen.

Ausgabe: 11/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder