Quellen des Völkerrechts

Quellen des Völkerrechts

Infografik Nr. 608950

Auch wenn keine übergeordnete Instanz es durchsetzt, so gibt es das Völkerrecht. Rechtlich verbindliche Grundsätze oder Abkommen, die die Beziehungen zwischen den Nationen regeln. Aus welchen Quellen sich das Völkerrecht speist, zeigt dieses ZAHLENBILD. Hier herunterladen!

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Der Begriff „Völkerrecht“ geht auf das „ius gentium“ im Römischen Reich zurück, meint heute aber nicht ein Recht der „Völker“, sondern regelt die Beziehungen zwischen Staaten. Anders als im Inneren eines Staates existiert im Völkerrecht keine übergeordnete Instanz, die dem Recht durch Zwang Geltung verschaffen könnte – es beruht auf der freiwilligen Übereinkunft der Völkerrechtssubjekte, eben der souveränen Nationalstaaten. Im Gegensatz zu innerstaatlichen Rechtssystemen kennt das Völkerrecht auch keine für alle Bürger verbindlichen Gesetzbücher, sondern stützt sich auf Quellen ganz eigener Art.

Als autoritativ gilt die Auflistung im Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Artikel 38, Absatz 1. Zu den Hauptquellen des Völkerrechts zählen demnach ● internationale Verträge zwischen zwei oder mehr Staaten. Verbindlich sind solche Abkommen allerdings nur für die jeweiligen Vertragspartner. Eine annähernd universelle Reichweite kann allenfalls die UN-Charta beanspruchen, die Mehrzahl internationaler Verträge ist aber partikular: So bindet etwa der Atomwaffensperrvertrag nur jene Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben. Neben dem Vertragsrecht steht das ungeschriebene ● Gewohnheitsrecht. Laut IGH-Statut leitet es sich ab aus einer „allgemeinen, als Recht anerkannten Übung“, also aus einer Staatenpraxis, die von einer entsprechenden Rechtsauffassung getragen ist. Ein Beispiel ist das Verbot, Asylsuchende ohne Verfahren zurückzuweisen („non-refoulement“). Internationale Gerichte wenden Gewohnheitsrecht regelmäßig in ihren Entscheidungen an, es wird gemeinhin als verbindlich betrachtet. Zu den Hauptquellen des Völkerrechts zählen schließlich ● allgemeine Rechtsgrundsätze. Damit gemeint sind Prinzipien aus nationalen Rechtssystemen, die weltweit als verbindlich anerkannt werden; so wie das Prinzip, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind („pacta sunt servanda“). Außer den Hauptquellen
nennt das IGH-Statut noch zwei Hilfsquellen zur Feststellung völkerrechtlicher Normen, nämlich ● richterliche Entscheidungen und ● Lehrmeinungen „der fähigsten Völkerrechtler aus den verschiedenen Nationen“. Zu ersteren gehören vor allem die Urteile des IGH, aber auch internationaler Strafgerichtshöfe wie der für Jugoslawien oder Ruanda. Lehrmeinungen wiederum entstehen aus der Rechtswissenschaft.

Wengleich sich das Völkerrecht auf freiwillige zwischenstaatliche Konvention gründet, hat sich doch der Gedanke durchgesetzt, dass es zwingende Sätze des Völkerrechts gibt („ius cogens“), die allgemeinverbindlich sind und unabhängig von vertraglichen Übereinkünften gelten. Verträge, die dagegen verstoßen, sind demnach nichtig. Zum „ius cogens“ zählen das Gewaltverbot und die Achtung der Menschenrechte.

Ausgabe: 01/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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