Der UN-Migrationspakt

Der UN-Migrationspakt

Infografik Nr. 615538

Im Juli 2018 stimmten dem „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, kurz UN-Migrationspakt, 192 der 193 UN-Mitgliedstaaten zu. Das Abkommen ist rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um einen „Kooperationsrahmen“, eine Absichtserklärung der teilnehmenden Staaten, in der Migrationspolitik nach vereinbarten Regeln zusammenarbeiten zu wollen.

Welchen Download brauchen Sie?

Die Dynamik grenzüberschreitender Wanderungsbewegungen ist mit einzelstaatlichen Mitteln... mehr
Mehr Details zu "Der UN-Migrationspakt"

Die Dynamik grenzüberschreitender Wanderungsbewegungen ist mit einzelstaatlichen Mitteln kaum zu beherrschen. Als 2015 und 2016 neben Kriegsflüchtlingen auch „Wirtschaftsflüchtlinge“ in häufig ungeordneter Weise nach Europa drängten, wurde überdeutlich, dass sich solche Entwicklungen ohne internationale Zusammenarbeit nicht effektiv steuern lassen. Daher setzten sich die europäischen Staaten in der UNO für ein Vertragswerk ein, das die Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern in der Migrationspolitik regelt. Mitte 2018 stand schließlich der Text des Abkommens mit dem Titel „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, kurz UN-Migrationspakt. Das Abkommen ist rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um einen „Kooperationsrahmen“, eine Absichtserklärung der teilnehmenden Staaten, in der Migrationspolitik nach vereinbarten Regeln zusammenarbeiten zu wollen.

Dazu formuliert der Pakt 23 wanderungspolitische Ziele, die sich in drei Bereiche einteilen lassen: Einerseits soll ● reguläre Migration gefördert werden. Dies liegt im Interesse der Industriestaaten, die mit ihren alternden und schrumpfenden Bevölkerungen auf Zuwanderung angewiesen sind, wenn sie die Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften erhalten wollen. Andererseits will der Pakt ● irreguläre Migration eindämmen, u.a. durch koordinierte Grenzkontrollen und die Bekämpfung von Fluchtursachen. Zudem soll eine solide ● Informationsbasis aufgebaut werden: nicht zuletzt, um eine sachliche Diskussion über Migration zu ermöglichen. Die Staaten sollen die Ziele unter Berücksichtigung ihrer „nationalen Realitäten“ umsetzen, die konkrete Ausgestaltung der Migrationspolitik bleibt dabei ausdrücklich Sache der Nationalstaaten.

Im Juli 2018 stimmten dem Textentwurf des Paktes noch 192 der 193 UN-Mitgliedstaaten zu, nur die USA nicht. Doch vor der geplanten Verabschiedung entwickelte sich eine hitzige Debatte. Rechtspopulisten allerorten liefen Sturm gegen den Pakt, stießen sich an Maßnahmen zur Förderung der regulären Zuwanderung und argumentierten, der Pakt zwinge den Nationalstaaten eine migrationsfreundliche Politik auf – obwohl er das ausdrücklich nicht tut. Mehrere Länder stiegen aus, darunter neben den USA auch Österreich und einige osteuropäische Staaten. Übrig blieben noch 164 Staaten, die den Pakt im Dezember 2018 in Marrakesch billigten. Durch die UN-Generalversammlung wurde der Migrationspakt kurz darauf offiziell angenommen. Er ergänzt den etwa zeitgleich verabschiedeten Globalen Pakt für Flüchtlinge. Dieses ebenfalls unverbindliche Abkommen, das die internationale Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik verbessern und für eine gerechtere Lastenverteilung sorgen soll, lehnten nur die USA und Ungarn ab.

Ausgabe: 01/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen