Globale Mindeststeuer

Globale Mindeststeuer

Infografik Nr. 626530

in langjährigen Verhandlungen verständigten sich rund 140 Staaten auf Grundsätze einer globalen Reform der Unternehmensbesteuerung. Eine Säule der Reform betrifft die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15%. In der EU ist sie für Geschäftsjahre ab 2024 in Kraft. Die schematische Grafik in diesem ZAHLENBILD verdeutlicht, wie sie im Grundsatz funktioniert. Sehen Sie selbst!

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Im Rahmen des BEPS-Projekts (BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting – Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) einigten sich mehr als 130 Staaten in langjährigen Verhandlungen auf die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung. Sie wollten sich damit gegen aggressive Praktiken der Steuervermeidung zur Wehr setzen, die vor allem von multinationalen Unternehmen genutzt werden. Den Unternehmen kommt dabei zupass, dass manche Staaten ihre Steuersätze weit unter das Niveau anderer Staaten senken, um auf diese Weise große Konzerne oder deren Tochterunternehmen anzulocken. Durch kreative Steuergestaltung gelingt es den Multis dann, Konzerngewinne in diese Steueroasen zu verschieben und so die Steuerschuld zu minimieren.

Durch das international beschlossene Mindeststeuerniveau von 15% soll dem unfairen Steuerwettbewerb möglichst ein Riegel vorgeschoben werden. Seine Einführung in der Europäischen Union erfolgte auf Grund einer EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten bis Ende 2023 in nationales Recht umzusetzen war. Deutschland vollzog diese Umsetzung durch ein Gesetz vom 10.11.2023, das – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – seit dem 1.1.2024 gilt. Der Mindestbesteuerung unterliegen danach große Unternehmensgruppen, die laut Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahre einen Gesamtumsatz ab 750 Millionen Euro erzielten. Sie werden durch das Gesetz verpflichtet, (zu) niedrig versteuerte Gewinne nachzuversteuern. Wurden die Gewinne eines in einer Steueroase angesiedelten Tochterunternehmens zum Beispiel nur mit 9 % versteuert, muss der Mutterkonzern die Differenz zum globalen Mindeststeuersatz (6 %) im eigenen Land an das Finanzamt abführen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sind in Deutschland 600-800 und weltweit etwa 8 000 Großunternehmen von der globalen Mindestbesteuerung betroffen.

Die finanziellen Auswirkungen für den deutschen Fiskus halten sich in Grenzen. Im Entwurf zum Mindeststeuergesetz rechnete die Regierung für das erste Jahr der vollen Anwendung (2026) mit Mehreinnahmen von 950 Mio €, die in den Folgejahren aber stetig abschmelzen, weil die Niedrigsteuerländer ihre Steuersätze voraussichtlich an das Niveau der globalen Mindeststeuer heranführen. Größere Wirkung verspricht die als Säule 1 der internationalen Vereinbarungen geplante Umverteilung von Besteuerungsrechten. Führende Unternehmen des Digitalsektors müssten Gewinne, die sie mit ihren Geschäften in einem großen Land wie Deutschland erzielen, dann zu einem beträchtlichen Teil auch dort versteuern.

 

Ausgabe: 03/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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