Der Euro-Rettungsschirm
Infografik Nr. 715594
Rettungsschirm für den Euro
Die Stoßwellen der Finanzmarktkrise 2008/09 waren kaum abgeklungen, als sich auf den Finanzmärkten bereits neue Verwerfungen anbahnten. Nachdem die öffentli ...
Rettungsschirm für den Euro
Die Stoßwellen der Finanzmarktkrise 2008/09 waren kaum abgeklungen, als sich auf den Finanzmärkten bereits neue Verwerfungen anbahnten. Nachdem die öffentlichen Haushalte der EU-Länder 2009 tief ins Defizit gestürzt waren, rückte bei den Finanzakteuren die Frage nach der Bonität der besonders hoch verschuldeten Staaten in den Mittelpunkt. Wie schon im Jahr zuvor entwickelte die Spekulation eine kaum zu bändigende Dynamik, die sich gegen einzelne Länder (wie Griechenland, Spanien, Portugal) richtete, mehr und mehr aber auch das Vertrauen in den Euro untergrub. Die anfangs noch hypothetische Frage, ob ein Staatsbankrott in der EU denkbar sei, drohte am Beispiel Griechenlands Wirklichkeit zu werden. Auf diese Entwicklung reagierte die EU bzw. die Eurogruppe zunächst nur zögerlich, da Art. 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU eine Haftung der Union für die Verschuldung einzelner Mitgliedsländer ausschließt. Im Frühjahr 2010 hatte sich die Lage aber so weit zugespitzt, dass sich die Eurogruppe bereit erklärte, die Zahlungsfähigkeit Griechenlands mit einem Hilfspaket in Form bilateraler Darlehen sicherzustellen. Im Gegenzug musste sich Griechenland zu strengen Sparmaßnahmen verpflichten.
Die Finanzmärkte kamen dadurch aber noch nicht wieder zur Ruhe. Vielmehr stießen nun auch Portugal, Irland und Spanien auf wachsende Schwierigkeiten, ihre Staatsschulden am Kapitalmarkt zu finanzieren. Auch ihnen wurden für ihre Staatsanleihen rasch steigende Risikoaufschläge abverlangt. Gleichzeitig setzte sich der Fall des Euro-Kurses fort. Da eine weitere Zuspitzung der Lage drohte, erklärten die Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe, die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank am 7. Mai 2010 ihre Entschlossenheit, die Einheit und Stabilität des Euro zu sichern.
Um die Zahlungsfähigkeit aller Euro-Länder zu gewährleisten und damit Zweifel an der europäischen Währung auszuräumen, wurde ein Euro-Rettungsschirm aufgespannt. Er war zunächst zeitlich befristet und bestand aus dem sogenannten Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Letztere war mit einem Garantievolumen von bis zu 780 Mrd € ausgestattet; Finanzhilfen zahlte sie an Irland (17,7 Mrd €), Portugal (26,0 Mrd €) und Griechenland (130,9 Mrd €). EFSM und EFSF wurden Ende 2012 durch den nunmehr auf Dauer eingerichteten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst. Anders als die EFSF verfügt er neben im Notfall abrufbaren Garantien (624,3 Mrd €) auch über eingezahltes Kapital (80,5 Mrd €). Zudem besteht als Puffer ein Reservefonds, der sich aus Gewinnen des ESM und ggf. Strafzahlungen der Mitgliedstaaten speist.
Ausgabe: | 09/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |