Machtergreifung 1933

Machtergreifung 1933

Infografik Nr. 052004

Die "Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten begann mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Mithilfe von Notverordnungen, Täuschung und Terror wurden danach innerhalb weniger Wochen Demokratie und Rechtsstaat beseitigt. Eine Chronik der wichtigsten Ereignisse auf dem Weg in die Diktatur.

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Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und der durch sie ausgelösten Massenarbeitslosigkeit wurde die demokratiefeindliche Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) bei der Reichstagswahl vom Juni 1932 zur stärksten Partei. Ihren Anführer Adolf Hitler zum Reichskanzler zu ernennen, lehnte Reichspräsident von Hindenburg noch ab. Dazu kam es erst nach der Wahl vom 6.11.1932, in der die NSDAP einen Dämpfer erlitt, so dass sie nun auch ihre Forderung nach Alleinregierung aufgab. Am 30.1.1933 berief der Reichspräsident Hitler an die Spitze einer „Regierung der nationalen Konzentration“. Er stand dabei unter dem Einfluss seiner rechtskonservativen Umgebung, zu der auch der ehemalige Reichskanzler von Papen gehörte. Diese Kreise glaubten, Hitler und die NSDAP für ihre eigenen Ziele eines autoritären Staatsumbaus einspannen zu können, und setzten darauf, dass sich die Radikalität der Nationalsozialisten in der Regierungsverantwortung abschleifen werde. Das war eine fatale Fehleinschätzung.
Bereits zwei Tage nach seiner Ernennung ließ Hitler den Reichstag wieder auflösen und Neuwahlen für den 5.3.1933 ausschreiben. Den von dem Holländer Marinus van der Lubbe gelegten Reichstagsbrand am 27.2.1933 werteten die Nationalsozialisten als Umsturzversuch der KPD und nutzten ihn für eine Verhaftungswelle gegen kommunistische Funktionäre. Einen Tag später erließ der Reichspräsident die „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“, welche die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzte. Sie besiegelte den Bruch mit dem Verfassungs- und Rechtsstaat und ebnete den Weg für die totale Machtübernahme durch die NSDAP. Bis zum Ende des NS-Regimes blieb sie bestehen.
Bei der Wahl am 5.3.1933 erreichte die NSDAP trotz Propaganda, Terror und Polizeimaßnahmen nicht die absolute Mehrheit, so dass sie die Unterstützung der Deutschnationalen Volkspartei in Anspruch nehmen musste. Die Eröffnung des Reichstags in der Potsdamer Garnisonkirche sollte die Verbindung zwischen dem Nationalsozialismus und der preußischen Tradition symbolisieren. Zwei Tage später, am 23.3.1933, nahm der Reichstag das von Hitler vorgelegte Ermächtigungsgesetz zur „Behebung der Not von Volk und Reich“ an. Es gab der Regierung das Recht der Gesetzgebung ohne Mitwirkung und Zustimmung des Parlaments – auch bei verfassungsändernden Gesetzen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für dieses Gesetz gewann Hitler durch Ausschluss der KPD-Abgeordneten sowie durch Täuschung und Einschüchterung der anderen Parteien. Auf scheinlegale Weise wurde so die parlamentarische Demokratie ausgeschaltet. Allein die SPD-Fraktion, für die Otto Wels eine mutige Rede vor dem Reichstag hielt, stimmte dagegen.

Ausgabe: 06/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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