Zensus 2022
Infografik Nr. 019020
Unter einer Volkszählung (einem Zensus) versteht man die möglichst vollständige und exakte Aufnahme des Bestandes und der Struktur einer Bevölkerung. Die durch sie ermittelten Daten sind eine unentbehrliche Grundlage für Planungen und Entscheidungen auf allen politischen Ebenen. Auch Wirtschaft, Wissenschaft sowie gesellschaftliche Gruppierungen und Institutionen sind auf ihre Ergebnisse angewiesen. Die Vereinten Nationen empfehlen deshalb, zu Beginn jedes Jahrzehnts eine Volkszählung durchzuführen, und die EU legt in ihrer „Zensusverordnung“ (2008) fest, dass in den Mitgliedstaaten – beginnend mit dem Jahr 2011 – alle zehn Jahre verlässliche Daten über die Bevölkerung, ihre wichtigsten familiären, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale und ihre Wohnungssituation erhoben werden.
Als in Deutschland 2011 eine solche umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, lag die letzte Volkszählung im alten Bundesgebiet schon 24 Jahre und in der früheren DDR sogar schon 30 Jahre zurück. Die seitdem laufend fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen waren mit wachsendem zeitlichen Abstand von der letzten Zählung immer ungenauer geworden. Nach einer Verzögerung auf Grund der Corona-Pandemie findet im Mai 2022 die nächste Volkszählung statt, und zwar wie schon 2011 in Form eines registergestützten Zensus. Dabei werden bestimmte Daten nicht wie bei früheren Volkszählungen durch Fragebögen erhoben, sondern aus bereits vorhandenen Registern entnommen. So stellen die Meldebehörden der Gemeinden demografische und familienbezogene Daten über ihre Einwohner zur Verfügung, während die Bundesagentur für Arbeit erwerbsstatistische Informationen beisteuert. Um die Qualität der Registerdaten zu überprüfen und zusätzliche Merkmale zu erfassen, werden allerdings rund 10 Mio Einwohner in einer Stichprobe ergänzend befragt; dabei kann ein Großteil der Fragen online beantwortet werden. Eine vollständige Befragung findet bei den Bewohnern von Heimen und Gemeinschaftsunterkünften statt, da die Melderegister bei dieser Personengruppe größere Ungenauigkeiten aufweisen. Als Vollerhebung ist schließlich auch die zeitgleich stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung konzipiert. Für die Erhebungen besteht eine Auskunftspflicht.
Am Ende werden die Informationen der verschiedenen Quellen im Haushaltszusammenhang miteinander verknüpft (sogenannte Haushaltegenerierung). Für viele Politikbereiche (wie Städtebau, Regionalpolitik, Sozialpolitik) steht nämlich der Haushalt als soziale Bezugseinheit im Mittelpunkt. Die Ergebnisse des Zensus werden deshalb sowohl für Personen als auch für Haushalte ausgewiesen.
Ausgabe: | 02/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |