Gescheiterte Ehen

Gescheiterte Ehen

Infografik Nr. 021205

Im Vergleich zu früheren Epochen hat die Ehe heute einen privateren und intimeren Charakter und wird viel weniger von gesellschaftlichen Konventionen und wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt. Der Kitt, der sie zusammenhält, ist die Liebe und das Vertrauen zwischen den Partnern. Geht diese emotionale Bindung verloren, gilt die Ehe als gescheitert.

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Für das Zusammenleben zwischen Mann und Frau gibt es in unserer Gesellschaft keine allgemein verbindlichen sozialen und weltanschaulichen Orientierungsmuster mehr. Noch immer ist die Ehe die wichtigste Form dauerhafter Paarbeziehung, aber sie unterliegt einem fortwährenden Wandel. Im Vergleich zu früheren Epochen hat die Ehe heute einen privateren und intimeren Charakter und wird viel weniger von gesellschaftlichen Konventionen und wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt. Der Kitt, der sie zusammenhält, ist die Liebe und das Vertrauen zwischen den Partnern. Geht diese emotionale Bindung verloren, gilt die Ehe als gescheitert. Dann ist die Scheidung oft die unvermeidliche Konsequenz.


In den Anfangsjahren der Bundesrepublik zerbrachen auffällig viele Ehen, weil sie den Anforderungen des Nachkriegsalltags nicht gewachsen waren oder die Partner sich durch lange Trennung auseinandergelebt hatten. Es folgten einige ruhigere, familienbetonte Jahre, dann nahm die Scheidungshäufigkeit ab 1956 fast kontinuierlich zu. Die Reform des Scheidungsrechts (1977) unterbrach diese Entwicklung für einige Jahre. Sie brachte den Übergang vom Schuldprinzip, nach dem eine Ehe nur geschieden werden konnte, wenn ein Partner schwere Eheverfehlungen begangen hatte, zum Zerrüttungsprinzip, das die Scheidung allein vom Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig macht. Außerdem wurde der vermögens- und versorgungsrechtliche Ausgleich zwischen den Geschiedenen neu geregelt.


In der früheren DDR wurde im Durchschnitt früher geheiratet als im Westen – nicht zuletzt wegen der staatlichen Vergünstigungen für junge Familien –, aber die Ehen gingen auch eher wieder auseinander. Mit der deutschen Einigung wurde auch in den neuen Ländern das bundesdeutsche Scheidungsrecht eingeführt. Diese Umstellung und die insgesamt grundlegend veränderten Lebensumstände ließen die Scheidungszahlen im Osten schlagartig sinken, ehe sie ab 1992 allmählich wieder zunahmen.


Scheidungen betreffen nicht nur die beteiligten Partner. In jeder zweiten geschiedenen Ehe sind minderjährige Kinder vorhanden. So wurden in Deutschland allein seit 1991 rund vier Millionen Kinder zu „Scheidungswaisen“. Inzwischen ist der Scheidungsgipfel jedoch überschritten. Gingen 2003/04 bundesweit jeweils 214 000 Ehen auseinander, so waren es 2019 noch rund 149 000. Damit kamen 85 Scheidungen auf je 10 000 bestehende Ehen. Legt man das aktuelle Scheidungsgeschehen in den einzelnen Heiratsjahrgängen zugrunde, wird über eine Ehedauer von bis zu 25 Jahren fast jede dritte Ehe in Deutschland geschieden.

Ausgabe: 08/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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