"Kalte Progression"

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Infografik Nr. 181277

„Kalte Progression“

Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv ausgestaltet: Besserverdienende werden im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker belastet als Nied ...

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„Kalte Progression“

Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland progressiv ausgestaltet: Besserverdienende werden im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker belastet als Niedrigverdiener. Oder anders ausgedrückt: Je höher das Einkommen, desto höher der prozentuale Anteil, der an den Fiskus abgeführt werden muss. Auf diese Weise wird den einkommensstärkeren Teilen der Gesellschaft ein überproportional hoher Beitrag zum Steueraufkommen abverlangt. Ein einfaches Beispiel soll dieses Prinzip verdeutlichen: Wer als Alleinstehender ein Jahreseinkommen von 20000 € zu versteuern hat, unterliegt derzeit einem durchschnittlichen Steuersatz von 13,5%. Bei einem Einkommen von 100000 € beträgt die durchschnittliche Steuerbelastung 33,8%.

Die Auswirkungen des prozentual ansteigenden Steuertarifs machen sich aber auch für den einzelnen Steuerzahler bemerkbar, wenn sein Einkommen zunimmt. Klettert sein Jahreseinkommen zum Beispiel von 20000 € auf 22000 €, steigt die Durchschnittsbelastung nach dem geltenden Tarif von 13,5% auf 14,8%. Das Problem dabei: Häufig sind solche Einkommensverbesserungen gar kein echter Zugewinn, sondern allenfalls ein Ausgleich für die laufende Inflation. Obwohl der Einkommensbezieher auf Grund der Geldentwertung für die 22000 € vielleicht nur genauso viel kaufen kann wie einige Jahre zuvor für 20000 €, sein reales Einkommen also gleich geblieben ist, muss er es höher versteuern und rund 550 € zusätzlich an den Fiskus abführen. Diesen Effekt, dass auch inflationsbedingte Einkommenszuwächse progressiv höher belastet werden, bezeichnet man als kalte Progression. Er bewirkt eine versteckte Steuererhöhung, von welcher der Staat automatisch profitiert, ohne dass es dazu eines politischen Beschlusses oder einer Begründung bedarf.

Um die Auswirkungen der kalten Progression zu korrigieren, hat es sich als notwendig erwiesen, den Steuertarif von Zeit zu Zeit abzusenken. Allein im Zeitraum zwischen 1990 und 2010 wurden zehn Tarifänderungen vorgenommen, durch die sich die Belastung vor allem der kleinen und mittleren Einkommen verringerte. (Die Steuerreform 2002/2005 ging mit ihren massiven Steuersenkungen allerdings weit über eine bloße Tarifkorrektur hinaus.) Für 2013/14 ist nun erneut ein Abbau der durch die kalte Progression bedingten Mehrbelastung vorgesehen. Dazu wird voraussichtlich der Grundfreibetrag erhöht und der Tarifverlauf angepasst. Darüber hinaus soll künftig alle zwei Jahre überprüft werden, wie sich die kalte Progression auswirkt und ob sie durch eine Änderung des Steuertarifs neutralisiert werden muss.

Ausgabe: 05/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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