Öffentliche Subventionen

Infografik Nr. 185345
Öffentliche Subventionen
Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte macht es erforderlich, die staatlichen Subventionen auf ihre Berechtigung, ihre Notwendigkeit und ihre Wirksamkei ...
Öffentliche Subventionen
Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte macht es erforderlich, die staatlichen Subventionen auf ihre Berechtigung, ihre Notwendigkeit und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dabei geht es je nach Abgrenzung des Subventionsbegriffs um Beträge zwischen rund 50 und 160 Milliarden Euro pro Jahr. Gemeinhin versteht man unter Subventionen staatliche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, mit denen bestimmte Regionen, Wirtschaftszweige, Unternehmenstypen, Produktionsfaktoren oder wirtschaftspolitische Ziele gefördert werden sollen. Subventionen wirken also selektiv; sie unterscheiden sich darin von allgemeinen staatlichen Maßnahmen, die für alle Bürger, Unternehmen und Regionen gelten. Finanzhilfen sind direkte Zahlungen an die Begünstigten; bei den Steuervergünstigungen handelt es sich um steuerliche Ausnahmeregelungen, die zu Mindereinnahmen für die Staatskasse führen.
Das Ausmaß der Subventionen wirft nicht bloß finanzpolitische Fragen auf. Generell sind Subventionen nur schwer mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu vereinbaren und deshalb nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen – dann nämlich, wenn die Marktkräfte versagen und dadurch wichtige, im Allgemeininteresse liegende Ziele verfehlt werden. Mit dieser Begründung werden Subventionen u.a. gewährt, um den Strukturwandel in einzelnen Wirtschaftszweigen und Regionen abzufedern, regionale Ungleichgewichte abzubauen, umweltpolitische Fortschritte zu erreichen, kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, Forschungsanreize zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken oder zukunftsträchtigen Branchen auf die Sprünge zu helfen. In der schweren Krise der Jahre 2009/10 trug der Staat durch zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahmen auch dazu bei, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Rezession zu überbrücken.
Anfang 2015 erweiterte die Bundesregierung ihre seit 2006 bestehenden „subventionspolitischen Leitlinien“. Nach dieser Richtschnur sollen Subventionen vorab auf ihre Notwendigkeit überprüft und später auf ihre Zielgenauigkeit und ihren Erfolg hin kontrolliert werden. Neue Subventionen sind vorrangig als Finanzhilfen zu gewähren und durch Einsparungen an anderer Stelle gegenzufinanzieren; sie werden befristet und grundsätzlich degressiv ausgestaltet. Auch für schon bestehende Subventionen wird nach Möglichkeit eine Befristung und eine schrittweise Reduzierung angestrebt. Eine neue Leitlinie hält dazu an, die Nachhaltigkeit der Subventionen zu prüfen. In diesem Punkt sieht das Umweltbundesamt gerade in Bezug auf den Umweltschutz noch enorme Defizite: Viele Subventionen (z.B. auf dem Energiesektor) wirkten direkt oder indirekt umweltschädlich und stünden damit im Widerspruch zu einer nachhaltigen Politik.
Ausgabe: | 09/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |