Politik auf Pump - Nettokreditaufnahme des Bundes
Infografik Nr. 194301
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Angesichts der Schuldenkrise im Euroraum geriet fast in Vergessenheit, dass auch Deutschlands öffentliche Haushalte tief in den roten Zahlen stecken. Ende 2017 lag der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts bei rund 2,0 Billionen Euro; er entsprach damit 64 % des Bruttoinlandsprodukts. Auf den Bund und seine Sondervermögen entfielen davon allein 1,3 Billionen Euro.
Der Bund hatte 1967/68 erstmals in größerem Umfang Kredite aufgenommen, um die Wirtschaft durch höhere Investitionsausgaben aus einem Konjunkturknick herauszuführen. Auch in der ersten Ölkrise (1974/75) suchte die Wirtschafts- und Finanzpolitik ihr Heil in antizyklisch wirkenden Ausgabensteigerungen. Zu jener Zeit handelte es sich aber schon nicht mehr nur um die Überbrückung einer vorübergehenden Nachfrageschwäche. Vielmehr häuften sich strukturelle Probleme (energiewirtschaftlicher Umbau, Niedergang traditioneller Industrien, Arbeitslosigkeit, wachsende Soziallasten), die mit Geld allein nicht zu lösen waren. Dennoch versuchte der Bund, die steigenden Ausgaben in beträchtlichem Umfang durch Kredite zu finanzieren. Zusätzlichen Spielraum gewann er dadurch aber nur für etwa zehn Jahre (bis 1983). Seitdem wurden neue Kreditmittel meist gleich wieder durch die Zinsen für die angehäuften Schulden aufgezehrt. In den 1980er Jahren gelang es dem Bund zeitweise, die Neuverschuldung einzudämmen. Mit der deutschen Einigung entstand ab 1990 jedoch ein massiver Finanzbedarf, vor dem die Haushaltspolitik wieder in eine verstärkte Schuldenaufnahme auswich. Versuche zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurden seitdem mehrfach durch wirtschaftliche Rückschläge durchkreuzt – 1993, 1996, 2002-04, zuletzt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 und die ihr nachfolgende Eurokrise. Die Bundesbank warnte deshalb schon 1997 vor einer „Schuldenfalle“, einer Verschuldung solchen Ausmaßes, dass die steigende Zinslast stets eine noch höhere Neuverschuldung auslöst.
Die im Grundgesetz bis 2009 verankerte Verschuldungs-Obergrenze – die Krediteinnahmen des Bundes durften danach nicht höher sein als die Ausgaben für Investitionen – erwies sich als wenig wirksam. Auch die im Maastricht-Vertrag aufgestellte Obergrenze für das gesamtstaatliche Defizit (3 % des BIP) wurde in Deutschland mehrfach verletzt (2001-05, 2009-10). Die 2009 ins Grundgesetz aufgenommene Schuldenbremse verpflichtet Bund und Länder nunmehr, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Für den Bund heißt dies, dass sein strukturelles (konjunkturbereinigtes) Defizit höchstens 0,35 % des BIP betragen darf. Ab 2014 kam er aber bereits ganz ohne Kreditaufnahme aus.
Ausgabe: | 09/2018 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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