Erbschaftsteuer - Einnahmen der Länder

Erbschaftsteuer - Einnahmen der Länder

Infografik Nr. 181310

Erbschaftsteuer – Einnahmen der Länder

In langen Jahrzehnten des Friedens haben die Deutschen ein wachsendes Privatvermögen angesammelt, das durch Erbschaft oder Schenkung jeweil ...

Welchen Download brauchen Sie?

Erbschaftsteuer – Einnahmen der Länder In langen Jahrzehnten des Friedens haben die... mehr
Mehr Details zu "Erbschaftsteuer - Einnahmen der Länder"

Erbschaftsteuer – Einnahmen der Länder

In langen Jahrzehnten des Friedens haben die Deutschen ein wachsendes Privatvermögen angesammelt, das durch Erbschaft oder Schenkung jeweils auf die nächste Generation übertragen wird. Wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Bundesbank hervorgeht, belief sich das Geld- und Sachvermögen der deutschen Haushalte Ende 2014 nach Abzug der Schulden auf mehr als 11 Billionen Euro. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gehen davon innerhalb eines Jahrzehnts – von 2015 bis 2024 – rund 3,1 Billionen Euro durch Erbfälle oder Schenkungen in andere Hände über. Bei jedem größeren Erbfall ist der Fiskus mit von der Partie und beansprucht einen Teil der den Erben zufallenden Vermögenswerte in Form der Erbschaftsteuer für den Staat. Die Erbschaftsteuer wurde in Deutschland in ihrer modernen Form 1873 von Preußen eingeführt und 1906 auf Reichsebene vereinheitlicht. Nach bundesdeutschem Steuerrecht fließt ihr Ertrag allein den Ländern zu; die Gesetzgebungshoheit liegt jedoch beim Bund.

Bis 1995 wurden die besonders wohlhabenden Haushalte zur Vermögensteuer herangezogen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Steuer in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt hatte, entschloss sich der Gesetzgeber, die laufende Besteuerung der Vermögen ganz fallen zu lassen und dafür den Vermögensübergang durch Erbschaften und Schenkungen stärker zu besteuern. Seit Ende der 1990er Jahre erbrachte die Erbschaftsteuer deshalb deutlich höhere Einnahmen. Dennoch blieb ihr Beitrag zu den Staatsfinanzen, auch im internationalen Vergleich, eher gering. So lag der durchschnittliche Steuersatz, gemessen am Gesamtumfang der Erbschaften, in den Jahren 2001-2010 bei lediglich 2,8 %.

Innerhalb weniger Jahre griffen die Verfassungsrichter noch zweimal in die Erbschaftsteuerregelung ein. Zum einen (2006), weil die der Besteuerung unterworfenen Vermögensarten (Geldvermögen, Immobilien, Betriebsvermögen, landwirtschaftliches Vermögen) höchst unterschiedlich ermittelt und teilweise weit unter dem Marktwert angesetzt wurden. Zum anderen (2014), weil es die Begünstigung von vererbtem Betriebsvermögen im mittlerweile geänderten Erbschaftsteuerrecht als zu weitgehend ansah. Der Bundestag verabschiedete daraufhin im Juni 2016 eine neuerliche Reform der Erbschaftsteuer. Diese hielt an dem Ziel fest, durch Schonung des Betriebsvermögens die Übergabe von Betrieben von einer Generation auf die nächste ohne Gefährdung der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Der Bundesrat hielt die Steuerentlastung aber auch in der neu geregelten Form für überzogen und rief deshalb den Vermittlungsausschuss an.

Ausgabe: 07/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen