Erbschaftsteuer - Einnahmen der Länder

Erbschaftsteuer - Einnahmen der Länder

Infografik Nr. 181310

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach den Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriff auf die Ukraine in einer Phase der Stagnation. Das ZAHLENBILD zeigt im Rückblick, wie sich die Elemente des "Magischen Vierecks" (Wachstum, Beschäftigung, Leistungsbilanz und Preise) im vergangenen Jahrzehnt entwickelt haben.

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In langen Jahrzehnten des Friedens haben die Deutschen ein wachsendes Privatvermögen angesammelt, das durch Erbschaft oder Schenkung auf die nächsten Generationen übertragen wird. Wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Bundesbank hervorgeht, belief sich das Geld- und Sachvermögen der deutschen Haushalte Ende 2021 nach Abzug der Schulden auf rund 17,5 Billionen Euro. Davon gehen nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung jährlich bis zu 400 Milliarden Euro durch Erbfälle oder Schenkungen in andere Hände über. Bei jedem größeren Erbfall ist der Fiskus mit von der Partie und beansprucht einen Teil der den Erben zufallenden Vermögenswerte in Form der Erbschaftsteuer für den Staat. Die Erbschaftsteuer in ihrer modernen Form wurde in Deutschland 1873 von Preußen eingeführt und 1906 auf Reichsebene vereinheitlicht. Nach bundesdeutschem Steuerrecht fließt ihr Ertrag allein den Ländern zu; die Gesetzgebungshoheit liegt jedoch beim Bund.
Bis 1995 wurden die besonders wohlhabenden Haushalte zur Vermögensteuer herangezogen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Steuer in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt hatte, beschloss der Gesetzgeber, die laufende Besteuerung der Vermögen ganz fallen zu lassen und dafür den Vermögensübergang durch Erbschaften und Schenkungen stärker zu besteuern. Seit Ende der 1990er Jahre erbrachte die Erbschaftsteuer deshalb deutlich höhere Einnahmen. Dennoch blieb ihr Beitrag zu den Staatsfinanzen, auch im internationalen Vergleich, eher gering. 2022 machte die Erbschaftsteuer mit 9,2 Mrd € kaum mehr als 1 % der gesamten Steuereinnahmen aus. Der durchschnittliche Steuersatz, bezogen auf das geschätzte Gesamtvolumen der Erbschaften, lag bei rund 2,5 %.
Nach 1995 griffen die Verfassungsrichter auch in die Erbschaftsteuerregelung noch zweimal ein. Zum einen (2006), weil die der Besteuerung unterworfenen Vermögensarten (Geldvermögen, Immobilien, Betriebsvermögen, landwirtschaftliches Vermögen) höchst unterschiedlich ermittelt und teilweise weit unter dem Marktwert angesetzt wurden. Zum anderen (2014), weil es die Begünstigung von vererbtem Betriebsvermögen als zu weitgehend ansah. Die neuerliche Erbschaftsteuerreform von 2016 hielt aber daran fest, durch Schonung des Betriebsvermögens die Übergabe von Betrieben an die nächste Generation ohne Gefährdung der Arbeitsplätze zu erleichtern. Für Immobilienerbschaften zeichnet sich ab 2023 eine höhere Steuerbelastung ab, da die Bewertung des Grundbesitzes bei der Erbschaftsteuer an den tatsächlichen Verkehrswert angepasst wird.

Ausgabe: 09/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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