Nachrichtendienste in Deutschland

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Infografik Nr. 118120

Nachrichtendienste in Deutschland

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Nachrichtendienste in Deutschland

Die Aufgabe von Nachrichtendiensten besteht im Sammeln und Auswerten von Informationen, die für den Schutz eines Landes vor inneren und äußeren Gefahren und für seine Interessenvertretung nach außen Bedeutung haben. Die Informationen stammen zu einem großen Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen, können aber auch auf heimlichen Wegen beschafft werden (z.B. durch Observation, den Einsatz von Agenten oder Vertrauenspersonen, sog. V-Leuten, oder die Überwachung des Nachrichtenverkehrs).

In Deutschland gibt es drei Nachrichtendienste mit jeweils eigenen Zuständigkeiten. Der • Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Der BND ist der älteste der drei deutschen Nachrichtendienste. Gegründet 1946 auf Initiative des US-Kriegsministeriums als „Organisation Gehlen“ (nach seinem ersten Leiter), unterstand er zunächst der US-Armee und dann bis 1955 der CIA. 1956 wurde er als „Bundesnachrichtendienst“ dem Bundeskanzleramt angegliedert. • Das 1950 gegründete Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Inlandsnachrichtendienst für die innere Sicherheit und den Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung gegen feindliche Bestrebungen zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört darüber hinaus die Spionageabwehr gegenüber ausländischen Geheimdiensten. Das BfV ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Die Bundesländer verfügen über eigene Landesbehörden für Verfassungsschutz, die mit dem BfV im Verfassungsschutzverbund zusammenarbeiten. • Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der 1956 gegründete Nachrichtendienst der Bundeswehr. Er hat ähnliche Befugnisse wie das BfV, allerdings beschränkt auf den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums. Seine Aufgabe ist die Beobachtung verfassungsfeindlicher oder sicherheitsgefährdender Aktivitäten gegen die Bundeswehr. Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr sammelt er zudem Informationen, die dem Schutz der Truppen dienen.

Da die Nachrichtendienste bei der Informationsbeschaffung in Grundrechte wie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen dürfen, unterliegen sie der Kontrolle durch verschiedene parlamentarische Gremien. In Deutschland gilt ferner das so genannte Trennungsgebot: Die Nachrichtendienste haben keine polizeilichen Befugnisse wie Festnahmen oder Hausdurchsuchungen. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich weitgehend auf die „Vorfeldaufklärung“, also das Erkennen von Bestrebungen, die (noch) nicht zu einer Straftat geführt haben.

Ausgabe: 10/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder