Das Sozialgesetzbuch
Infografik Nr. 141080
Das in Deutschland geltende Sozialrecht geht auf sehr unterschiedliche rechts- und gesellschaftspolitische Wurzeln zurück: Die klassischen Bereiche der Sozialversicherung hatten ihren Ursprung Ende des 19. Jahrhunderts im Kaiserreich; Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferversorgung wurden in der Weimarer Republik entwickelt; nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Sozialleistungen wie Arbeitsförderung und Ausbildungsförderung, Wohngeld und Kindergeld hinzu. Entsprechend uneinheitlich waren die Rechtsgrundlagen des Sozialleistungssystems. Um das Sozialrecht für die Bevölkerung überschaubarer zu machen und seine Handhabung durch die Verwaltung zu erleichtern, wurde daher Anfang der 1970er Jahre beschlossen, die sozialrechtlichen Normen in einem Sozialgesetzbuch (SGB) systematisch zusammenzufassen. Mit dieser Kodifikation sollte die Vereinfachung und weitgehende Harmonisierung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Dies alles mit dem Ziel, breitere Rechtskenntnis, gleichmäßige Rechtsanwendung und weitgehende Rechtssicherheit zu ermöglichen. Gegenstand des weit ausgreifenden Gesetzeswerks sind die auf Dauer angelegten und in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden öffentlichen Sozialleistungen. Die dazu vorliegenden Rechtsnormen wurden meist im Zusammenhang mit einer grundlegenden Reform des jeweiligen Rechtsgebiets in die Kodifikation einbezogen.
Als Erstes Buch des SGB trat der Allgemeine Teil Anfang 1976 in Kraft. Ihm schließen sich weitere „Bücher“ an, in denen die einzelnen Bereiche staatlicher Sozialpolitik behandelt werden: die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, die Arbeitsförderung, die Rehabilitation und Integration behinderter Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe, die Sozialhilfe und schließlich das Recht der sozialen Entschädigung (ab 2024). Auf längere Sicht sollen noch bestehende Einzelvorschriften (z.B. zur Alterssicherung der Landwirte, zum Kindergeld, zu Elterngeld und Elternzeit oder zur Ausbildungsförderung) ebenfalls in das SGB eingegliedert werden. Der Allgemeine Teil des SGB informiert die Bürgerinnen und Bürger über ihre sozialen Rechte, zählt die einzelnen Sozialleistungen auf und enthält grundlegende Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche. Im Vierten Buch sind gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung zu finden. Das Zehnte Buch befasst sich mit dem Verfahrensrecht der Sozialverwaltungen und dem Schutz der Sozialdaten. Die Gliederung der einzelnen „Bücher“ hält sich an einen weitgehenden einheitlichen Aufbau: Auf die gemeinsamen Vorschriften folgen jeweils Bestimmungen über den berechtigten Personenkreis, die Leistungen, die Finanzierung, die Organisation und die Verfahren.
Ausgabe: | 06/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |