Wohngeld Plus
Infografik Nr. 173980
Immer mehr Haushalte in Deutschland haben mit Wohnkosten zu kämpfen, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Wohngeldreform 2023 will ihnen unter die Arme greifen. Sie sieht unter anderem eine dauerhafte Heizkostenpauschale vor und erweitert den Kreis der Wohngeldempfänger. Einen knappen Überblick über die Neuregelungen finden Sie hier.
Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, die es auch Haushalten mit geringerem Einkommen ermöglichen soll, sich eine angemessene Wohnung zu leisten. Es wurde in der Bundesrepublik Anfang der 1960er Jahre als sozialpolitisches Gegenstück zur Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft eingeführt und in der Folge zu einem festen Bestandteil der sozialen Sicherung ausgebaut. Während der soziale Wohnungsbau ein ausreichendes Wohnungsangebot für Geringverdiener und sozial Benachteiligte bereitstellen sollte, leistete das Wohngeld gezielte Hilfe für Haushalte, die durch ihre Wohnkosten finanziell überfordert waren.
Ende 2004 bezogen in Deutschland 3,5 Mio Haushalte Wohngeld. Nach der Reform der sozialen Grundsicherung (2005) ging die Zahl der Wohngeldhaushalte jedoch stark zurück. Bei Empfängern sozialer Transferleistungen (ALG II / Bürgergeld, Sozialhilfe usw.) werden die Wohnkosten seither nämlich im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt, während das Wohngeld als ergänzende Unterstützung für Haushalte oberhalb der Grundsicherung bestehen blieb. Mit der Wohngeldreform 2023 wurden die Wohngeldleistungen deutlich ausgeweitet. Das neue Wohngeld Plus hilft den Haushalten nicht nur bei der Kaltmiete, es sieht zusätzlich eine dauerhafte Heizkostenpauschale sowie eine Klimakomponente zur Entlastung von Kosten der energetischen Sanierung vor. Dadurch verdoppelt sich das durchschnittliche Wohngeld voraussichtlich auf rund 370 € im Monat. Außerdem sorgt die Anhebung der Einkommensgrenzen dafür, dass etwa 1,4 Mio Haushalte zum ersten Mal oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld haben – zusätzlich zu den bisherigen rund 600 000 Wohngeldhaushalten.
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt – je nachdem, ob der Haushalt zur Miete oder in seinen eigenen vier Wänden wohnt. Wie hoch es ausfällt, richtet sich zunächst nach der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der monatlichen Miete oder Belastung. Dabei wird die Bruttokaltmiete (oder die entsprechende Belastung) bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der nach dem örtlichen Mietenniveau gestaffelt ist; es macht ja einen Unterschied, ob ein Haushalt unter sonst gleichen Voraussetzungen in einer ländlichen Gemeinde mit niedrigen Mieten oder einer teuren Großstadt wohnt. Vom Einkommen des Haushalts hängt es dann ab, ob und wie viel der Staat im jeweiligen Fall zu den Wohnkosten beisteuert. Alle zwei Jahre werden die Berechnungsgrößen für das Wohngeld anhand der Mieten- und der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung angepasst; die Überprüfung der Heizkostenpauschale erfolgt bereits zum 1.1.2024.
Ausgabe: | 02/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |