Ärztliche Versorgung in Deutschland
Infografik Nr. 141255
In Zeitungsmeldungen liest man immer wieder vom Ärztemangel, der schon besteht oder in Zukunft droht. Was ist dran an solchen Nachrichten? Wie hat sich die ärztliche Versorgung seit der deutschen Einigung entwickelt? Und wo bestehen die Engpässe? Das Wichtigste dazu in Text und Schaubild!
Im Vergleich mit anderen Ländern verfügt Deutschland über ein personell gut ausgestattetes Gesundheitssystem. Die Ärztedichte nahm über Jahrzehnte stetig zu. Kamen 1970 im damaligen Bundesgebiet durchschnittlich 16 Ärzte auf jeweils 10 000 Einwohner, so waren es 2022 in ganz Deutschland schon mehr als dreimal so viele (51 je 10 000 Einwohner). Allein seit der deutschen Einigung hat sich die ärztliche Versorgung, statistisch gesehen, stark verbessert. Nach Angaben der Bundesärztekammer stieg die Zahl der berufstätigen Ärzte zwischen 1991 und 2022 von 244 200 auf 421 300. Schlüsselt man diese Zahl näher auf, so entfielen 2022 rund 165 700 Ärzte (39 %) auf die ambulante Versorgung und 217 400 (52 %) auf den stationären Bereich, d.h. auf Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen. Weitere 38 300 (9 %) arbeiteten in der Gesundheitsverwaltung, der Forschung und sonstigen Bereichen.
Von den ambulant praktizierenden Ärzten waren 110 100 als niedergelassene Ärzte („Ärzte in freier Praxis“) tätig, weitere 55 600 gingen ihrem Beruf als angestellte Ärzte in größeren Praxen, Medizinischen Versorgungszentren usw. nach. Nahezu alle niedergelassenen Ärzte nahmen als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung („Kassenärzte“) an der Versorgung der breiten Bevölkerung teil. Laut Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) praktizierten davon 55 100 Ärzte als Hausarzt. Sie waren damit insbesondere zuständig für ● die kontinuierliche Betreuung ihrer Patienten in Kenntnis des jeweiligen familiären und häuslichen Hintergrunds, ● die Koordination der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, ● die zentrale Dokumentation der Behandlungsunterlagen ihrer Patienten und ● die Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und zur Rehabilitation (§ 73 SGB V). Die ambulante fachärztliche Versorgung wurde von rund 97 600 Vertragsärzten wahrgenommen – mit Schwerpunkten bei Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzten, Internisten, Kinderärzten und Augenärzten (psychologische Psychotherapeuten nicht mitgerechnet).
Da die Gesellschaft zunehmend altert, ist mit einem weiterhin wachsenden Bedarf an ärztlicher Versorgung zu rechnen. Schon heute ist es in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten vielfach schwierig, frei werdende Arztstellen neu zu besetzen. Der Anstieg der Ärztezahlen allein kann die Probleme nicht lösen, da gleichzeitig der Anteil der Ärzte, die sich auf eine Teilzeittätigkeit beschränken, zunimmt. Die KBV stellt auch fest, dass Ärzte sich häufig nicht auf jenen Gebieten fortbilden, die für eine flächendeckende ambulante Versorgung benötigt werden.
Ausgabe: | 08/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |