Ärztliche Versorgung in Deutschland

Ärztliche Versorgung in Deutschland

Infografik Nr. 141255

Im Vergleich mit anderen Ländern verfügt Deutschland über ein personell gut ausgestattetes Gesundheitssystem. Die Ärztedichte nahm über Jahrzehnte stetig zu. Auf Grund der demographischen Entwicklung ist mit einem weiterhin wachsenden Bedarf an Ärzten zu rechnen.

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Im Vergleich mit anderen Ländern verfügt Deutschland über ein personell gut ausgestattetes Gesundheitssystem. Die Ärztedichte nahm über Jahrzehnte stetig zu. Kamen 1970 im damaligen Bundesgebiet durchschnittlich 16 Ärzte auf jeweils 10000 Einwohner, so waren es 2018 in ganz Deutschland schon fast dreimal so viele (47 je 10 000 Einwohner). Allein seit der deutschen Einigung hat sich die ärztliche Versorgung, statistisch gesehen, stark verbessert. Nach Angaben der Bundesärztekammer stieg die Zahl der berufstätigen Ärzte zwischen 1991 und 2018 von 244 200 auf 392 400. Schlüsselt man diese Gesamtzahl näher auf, so entfielen 2018 rund 157 290 Ärzte (40 %) auf die ambulante Versorgung und 201 800 (51 %) auf den stationären Bereich. Weitere 33 300 (9 %) arbeiteten in der Gesundheitsverwaltung, in der Forschung und sonstigen Bereichen.

Von den ambulant praktizierenden Ärzten waren 117 500 als niedergelassene Ärzte („Ärzte in freier Praxis“) tätig, mehr als 39 800 gingen ihrem Beruf als angestellte Ärzte in größeren Praxen, Medizinischen Versorgungszentren usw. nach. Nahezu alle niedergelassenen Ärzte nahmen als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung („Kassenärzte“) an der Versorgung der breiten Bevölkerung teil. Laut Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) praktizierten davon 54 700 Ärzte als Hausarzt. Sie waren damit insbesondere zuständig für • die kontinuierliche Betreuung ihrer Patienten in Kenntnis des jeweiligen familiären und häuslichen Hintergrunds, • die Koordination der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, • die zentrale Dokumentation der Behandlungsunterlagen ihrer Patienten und • die Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und zur Rehabilitation (§ 73 SGB V). Die ambulante fachärztliche Versorgung wurde von rund 93 900 Vertragsärzten wahrgenommen – mit Schwerpunkten bei Frauenärzten, Internisten, Kinderärzten, Orthopäden, ärztlichen Psychotherapeuten und Augenärzten.

Auf Grund der demographischen Entwicklung ist mit einem weiterhin wachsenden Bedarf an Ärzten zu rechnen. Nach einer Prognose der KBV für die Zeit bis 2030 geht das ärztliche Angebot jedoch zurück. Dies betrifft insbesondere Hausärzte und grundversorgende Fachärzte (wie Augenärzte, HNO-Ärzte, Frauenärzte). Hier gegenzusteuern ist das Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (in Kraft ab Mai 2019) – u.a. durch Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit der niedergelassenen Ärzte, durch bessere Vergütung zusätzlicher Behandlungsangebote und durch Honorarzuschläge für Ärzte auf dem Land.

Ausgabe: 06/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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