Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Infografik Nr. 152110

Die Bundesagentur für Arbeit

Zur Überwindung der Wachstumsschwäche und der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland brachte die rot-grüne Bundesregierung 2002/03 eine Reihe von Gesetzen z ...

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Die Bundesagentur für Arbeit

Zur Überwindung der Wachstumsschwäche und der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland brachte die rot-grüne Bundesregierung 2002/03 eine Reihe von Gesetzen zur Modernisierung der Arbeitsförderung auf den Weg – als erste Schritte einer Reformpolitik, die dann als Agenda 2010 Geschichte machte. Wichtiger Bestandteil der Reform war die Umgestaltung der früheren Bundesanstalt für Arbeit zu einer kundenorientierten Dienstleistungseinrichtung. Die dazu beschlossenen Neuregelungen des Sozialgesetzbuchs III traten zum überwiegenden Teil Anfang 2004 in Kraft.

Im Zuge der Reform wurde die Bundesanstalt in Bundesagentur für Arbeit umbenannt, die Arbeitsämter in Agenturen für Arbeit. Dieser Namenswechsel berührte nicht nur das äußere Erscheinungsbild, sondern ließ auch das veränderte Verhältnis zwischen Bundesregierung und Arbeitsverwaltung anklingen: Als Agentur wird sie von dem für die Fachaufsicht zuständigen Bundesarbeitsministerium seither nicht mehr behördenmäßig eng an der Leine geführt. Die Steuerung erfolgt vielmehr verstärkt über die Vereinbarung beschäftigungspolitischer Ziele zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. Auch innerhalb der Bundesagentur werden auf allen Ebenen Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrumente eingesetzt.

Die Bundesagentur für Arbeit behielt die Form einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in drei Ebenen: die Zentrale (mit Sitz in Nürnberg), die 10 Regionaldirektionen, die für die regionale Arbeitsmarktpolitik und deren Abstimmung mit den Ländern zuständig sind, und die mittlerweile 156 Agenturen für Arbeit als Dienstleistungseinrichtungen auf der örtlichen Ebene.

An der Spitze der Bundesagentur liegt die Führungsverantwortung bei dem aus drei Personen bestehenden hauptamtlichen Vorstand, der von dem ehrenamtlich besetzten Verwaltungsrat kontrolliert und beraten wird. Der Verwaltungsrat als Organ der Selbstverwaltung setzt sich aus je sieben Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand zusammen. Er beschließt die Satzung, stellt den jährlichen Haushaltsplan fest und genehmigt die geschäftspolitischen Ziele der Bundesagentur. Auch auf der örtlichen Ebene sind Steuerungs- und Überwachungsfunktionen getrennt. So werden die Agenturen für Arbeit jeweils von einer dreiköpfigen Geschäftsführung geleitet, der ein drittelparitätischer Verwaltungsausschuss als Organ der Selbstverwaltung zugeordnet ist.

Ausgabe: 03/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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