Soziale Entschädigung
Infografik Nr. 171383
Staatliche Unterstützungsleistungen waren nach dem Zweiten Weltkrieg wichtig für die Millionen Kriegsopfer. Im Lauf der Zeit wurde weiteren Gruppen, die auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen sind, das Anrecht auf soziale Entschädigung zuerkannt. Erfahren Sie, was neu ist im Entschädigungsrecht, jetzt zusammengefasst im Sozialgesetzbuch XIV!
Menschen, die durch ein Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft besondere Verantwortung trägt, in ihrer Gesundheit geschädigt wurden, haben Anspruch auf soziale Entschädigung durch den Staat. Das galt ursprünglich vor allem für die Millionen Kriegsopfer des Zweiten Weltkriegs (Soldaten und Zivilpersonen) und ihre Hinterbliebenen. Deren Versorgung war in der Bunderepublik Deutschland seit 1950 durch das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Im Lauf der Zeit wurden weitere Gruppen, die in ähnlicher Weise auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen waren, in den Schutz des sozialen Entschädigungsrechts einbezogen: geschädigte Wehr- und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Personen, die nach Kriegsende in der sowjetischen Besatzungszone oder im übrigen östlichen Machtbereich aus politischen Gründen inhaftiert waren, sowie unrechtmäßig verurteilte DDR-Häftlinge.
Anfang der 1950er Jahre erhielten in der Bundesrepublik mehr als 4 Millionen Menschen Leistungen aus der Kriegsopferversorgung. Mit zunehmendem Abstand vom Krieg ging diese Zahl immer weiter zurück. Dagegen wuchs die Zahl derjenigen, die aus anderen Gründen Entschädigungsleistungen benötigten und Bedarf an weitergehenden und schnelleren Hilfen hatten. Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 gab dann den letzten Anstoß zu einer grundlegenden Neuregelung. Seit dem 1.1.2024 ist das Recht der sozialen Entschädigung im Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst. Das
Bundesversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz traten außer Kraft. Die soziale Entschädigung nach SGB XIV unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das der Staat einsteht, in ihrer Gesundheit beeinträchtigt wurden und/oder wirtschaftliche Einbußen erlitten. Das gilt für die Opfer von Gewalttaten, Opfer von Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege, Zivildienstgeschädigte sowie Personen, bei denen eine öffentlich angeordnete oder empfohlene Schutzimpfung zu Schäden führte. Opfer des SED-Regimes haben Anspruch auf die gleichen Leistungen. Die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen erhalten vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) abhängige monatliche Zahlungen, gegebenenfalls auch einen Ausgleich für Einkommenseinbußen. Sie haben Anspruch aufKrankenbehandlung, Pflege- und Teilhabeleistungen. Für Opfer einer Gewalttat sieht das Gesetz schnelle Hilfen vor, damit sie möglichst rasch wieder aufgefangen werden. Zu den Neuerungen gehört auch, dass nicht mehr nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt, z.B. durch ernsthafte Bedrohung oder Stalking, einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen begründen kann.
| Ausgabe: | 02/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |