Die Grundrente

Die Grundrente

Infografik Nr. 149461

Im Sommer 2020 einigte sich die schwarz-rote Koalition nach langjähriger Diskussion auf ein Gesetz zur Einführung der Grundrente. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur gesetzlichen Rente für Geringverdiener. Einer der Hauptstreitpunkte zwischen CDU/CSU und SPD war die Bedürftigkeitsprüfung.

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Im Sommer 2020 einigte sich die schwarz-rote Koalition nach langjähriger Diskussion auf ein Gesetz zur Einführung der Grundrente. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur gesetzlichen Rente für Geringverdiener. Anspruch auf die Grundrente haben Rentner/-innen, die über mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlten – aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege –, dabei aber nur unterdurchschnittlich verdienten. „Unterdurchschnittlich“ ist laut Gesetz ein Verdienst von weniger als 80 % des Durchschnittseinkommens aller Rentenversicherten. (Zu wenig darf es allerdings auch nicht sein: Wer weniger als 30 % des durchschnittlichen Einkommens verdiente, kann keinen Anspruch auf Grundrente geltend machen und ist auf die Grundsicherung im Alter verwiesen.) Die so definierte Zielgruppe umfasst zum 1.1.2021, dem Start der Grundrente, rund 1,3 Millionen Rentner/-innen, darunter überwiegend Frauen (70 %) und Menschen in Ostdeutschland. Finanziert wird die Grundrente zur Gänze aus Steuergeldern.

Die Höhe der Grundrente kann im ersten Halbjahr 2021 bei 35 Beitragsjahren bis zu 418 € pro Monat erreichen. Das Verfahren zur Berechnung ist kompliziert. Im Prinzip beruht es darauf, die Entgeltpunkte (EP), mit denen die gesetzliche Rente berechnet wird, bei Geringverdienern aufzuwerten. 1 EP entspricht dem jährlichen Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten. Wer nun zum Beispiel nur 30 % des Durchschnitts verdient, sammelt lediglich 0,3 EP. Diese werden bei der Berechnung der Grundrente verdoppelt, im Beispiel also auf 0,6 EP (maximal aber auf 0,8 EP). Dieser Wert wird dann um 12,5 % verringert, so dass die Rentenhöhe immer noch stärker von den eigenen Beiträgen als von der Grundrente abhängt.

Einer der Hauptstreitpunkte zwischen CDU/CSU und SPD war die Bedürftigkeitsprüfung. Die SPD lehnte sie ab, weil sie die Rentner/-innen nicht dazu zwingen wollte, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Die Union war dafür, weil sie eine pauschale Verteilung der Zuschüsse verhindern wollte. Im Kompromiss gibt es nun keine Bedürftigkeits-, wohl aber eine Einkommensprüfung: Einkommen, die bestimmte Freibeträge übersteigen – neben der eigenen Rente z.B. aus Mieteinkünften oder Kapitalerträgen – werden auf die Grundrente angerechnet. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Monatseinkommen von 1 250 € für Alleinlebende und 1 950 € für Paare. Die Einkommensprüfung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig. Sie wird aber einen beachtlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Bereits jetzt ist klar: Viele werden ihre Grundrente nicht schon Anfang 2021, sondern erst rückwirkend ausgezahlt bekommen.

Ausgabe: 08/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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