Organspende

Organspende

Infografik Nr. 141301

Um die Verteilung von Spenderorganen effizienter zu gestalten, wurde bereits 2016 die Einrichtung eines zentralen Transplantationsregisters beschlossen, das Daten von Spendern und Empfängern verknüpft.

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Für Menschen, die von schwerem Organversagen betroffen sind, ist eine Organtransplantation oft die einzige Chance, eine Besserung ihres Zustands zu erreichen oder am Leben zu bleiben. Solche Transplantationen lassen sich erst seit wenigen Jahrzehnten mit bleibendem Erfolg durchführen. Entscheidend dafür war die Entwicklung von Medikamenten, mit denen Abstoßungsreaktionen gegenüber dem eingepflanzten fremden Organ verringert werden können. In Deutschland fanden seit der ersten Nierentransplantation im Jahr 1963 über 120 000 Transplantationen statt. Als ständiger Engpass erweist sich aber die Verfügbarkeit geeigneter Organe von verstorbenen Personen. Denn nach wie vor gibt es in Deutschland zu wenige Organspender. Deren Zahl schwankte lange zwischen 1 000 und 1 300 pro Jahr, sank aber deutlich ab, nachdem 2012 Manipulationen in deutschen Transplantationszentren aufgedeckt worden waren. Zuletzt stieg die Zahl der Organspender (ohne Lebendspenden) wieder an – 2019 lag sie bei 932 –, doch entspannte sich die Situation dadurch nicht: Zwar wurden 2 995 Spenderorgane verpflanzt, aber fast 9 000 Patienten standen auf der Warteliste.

Hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende gilt in den meisten europäischen Ländern die sogenannte Widerspruchsregelung. Verstirbt ein Mensch in Ländern mit dieser Gesetzesgrundlage (z. B. in Frankreich), wird er zum möglichen Organspender, sofern er einer Organentnahme nach seinem Tod nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine Sonderform dieser Regelung gewährt Angehörigen ein Einspruchsrecht; in anderen Ländern müssen die Angehörigen lediglich über die Organentnahme informiert werden. In Deutschland gilt dagegen die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Sie wurde 1997 durch das Transplantationsgesetz eingeführt und sieht vor, dass der Verstorbene zu Lebzeiten per Organspendeausweis einer Organentnahme zugestimmt haben muss. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen die Hinterbliebenen entscheiden. Laut Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügte 2018 gut ein Drittel der Befragten (36 %) über einen Organspendeausweis. Der Vorschlag, auch in Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen, fand Anfang 2020 keine Mehrheit im Bundestag. Stattdessen wurde beschlossen, dass die Bereitschaft zur Organspende künftig regelmäßiger erfragt werden soll. Eine Erklärung zur Organspende soll außerdem unkompliziert über ein Online-Register möglich sein.

Um die Verteilung von Spenderorganen effizienter zu gestalten, wurde bereits 2016 die Einrichtung eines zentralen Transplantationsregisters beschlossen, das Daten von Spendern und Empfängern verknüpft.

Ausgabe: 05/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder