System Bürgergeld ? Die Leistungsempfänger

Infografik Nr. 174092
Aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende fließen finanzielle Leistungen in Form des Bürgergelds an mehr als 5 Millionen Menschen. Wie sich die Zahl der Leistungsberechtigten zusammensetzt, ist Thema dieses ZAHLENBILDS. Arbeitslose machen nur etwa ein Drittel der Gesamtzahl aus. Ein erhellender Einblick in das System Bürgergeld!
Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen, die 2003-2005 auf den Weg gebracht wurden, regelte das abschließende Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) die Grundsicherung für Arbeitsuchende. In dieser neuen Leistung wurden 2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und große Teile der Sozialhilfe zusammengelegt. Sie dient seitdem der sozialen Absicherung erwerbsfähiger Menschen, die sich und die Angehörigen ihrer „Bedarfsgemeinschaft“ nicht aus eigener Kraft unterhalten können. Als erwerbsfähig gilt eine Person im Alter zwischen 15 Jahren und der Rentenaltersgrenze, wenn sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die im Sozialgesetzbuch II zusammengefassten Regelungen zielten darauf ab, die Hilfebedürftigen stärker zu aktivieren, sie schneller in reguläre oder öffentlich geförderte Arbeit zu vermitteln und die Leistungen zur Deckung des existenziellen Grundbedarfs zu vereinheitlichen.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden Anfang 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Damit verbunden war eine deutliche Anhebung der pauschalen Regelsätze; der Betrag des Schonvermögens, das im Fall des Leistungsbezugs nicht angetastet werden muss, wurde erhöht; eine einjährige Karenzzeit ließ den Leistungsbeziehern mehr Spielraum bei der Anpassung ihrer Lebensumstände; weitere Regelungen wurden zugunsten der Bürgergeld-Bezieher abgemildert.
Ende 2024 stellte sich die Situation wie folgt dar: Rund 5,4 Millionen Menschen in 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften erhielten finanzielle Hilfen aus dem System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das waren etwa 7,5 Prozent der Bevölkerung unterhalb des Rentenalters. Etwa 4,0 Mio Hilfebedürftige (2,1 Mio Deutsche und 1,9 Mio Ausländer) galten als erwerbsfähig. Davon waren 1,8 Mio als arbeitslos gemeldet. Die übrigen 2,2 Mio lassen sich in drei Gruppen unterteilen: ● erwerbstätige Geringverdiener, die auf ergänzende Hilfe angewiesen blieben; ● Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. in sogenannten Ein-Euro-Jobs), die weiterhin Leistungen aus der Grundsicherung bezogen; ● Erwerbsfähige, die dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung standen (Schüler, Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende, Pflegepersonen, Krankgeschriebene, ältere Personen in Sonderregelungen).
In den Bedarfsgemeinschaften lebten schließlich noch 1,5 Mio nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, in aller Regel Kinder unter 15 Jahren.
Ausgabe: | 06/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |