Geld für Bedarfsgemeinschaften
Infografik Nr. 174097
Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden "Bedarfsgemeinschaften" unterstützt. Das sind Personen, die zusammen leben und wirtschaften. Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften gibt es, wie setzen sie sich zusammen und welche Leistungen erhalten sie? Alle Informationen hier in knapper Zusammenfassung!
Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden in Deutschland 2022 rund 40,8 Mrd € für die „Bedarfsgemeinschaften“ aufgewandt, die auf diese Form der öffentlichen Unterstützung angewiesen waren. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht im Kern aus einer oder mehreren Personen, die erwerbsfähig und zugleich hilfebedürftig sind. Es wird angenommen, dass Personen, die miteinander wirtschaften und füreinander einstehen, eine solche Gemeinschaft bilden. Zu ihr gehören ferner die im Haushalt lebenden ledigen Kinder unter 25 Jahren, sofern sie sich nicht selbst unterhalten können. Die Abgrenzung der Bedarfsgemeinschaft ist wichtig, weil anrechenbare Einkommen und Vermögen der beteiligten Personen berücksichtigt werden, um das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zu bestimmen.
Im Juni 2023 gab es laut Bundesagentur für Arbeit rund 2,91 Mio Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5,77 Mio Angehörigen. Mehr als die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften (1,60 Mio, 55 %) bestanden aus einer einzigen Person. Die übrigen verteilten sich auf Partner-Gemeinschaften ohne Kinder (8 %), Partner- Gemeinschaften mit Kindern (15 %), Gemeinschaften von Alleinerziehenden mit ihren Kindern (19 %) und sonstige. Von den Personen in Bedarfsgemeinschaften galten 3,95 Mio als erwerbsfähig; davon gingen knapp 800 000 einer Erwerbstätigkeit nach, häufig in Minijobs oder anderen Teilzeitbeschäftigungen.
Der durchschnittliche Leistungsanspruch einer Bedarfsgemeinschaft, nach Abzug der anrechenbaren Einkommen (wie Arbeitsverdienst, Kindergeld, Unterhalt) bezifferte sich im Juli 2023 auf 1 226 € pro Monat. In der Öffentlichkeit wird von der Grundsicherung häufig nur der Zahlbetrag der Regelleistung wahrgenommen. Diese machte mit durchschnittlich 479 € für die Erwerbsfähigen aber deutlich weniger als die Hälfte der finanziellen Hilfen aus. Hinzu kamen die Übernahme der Wohnkosten (482 €), der Regelbedarf der nicht erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder (37 €) sowie der Mehrbedarf z.B. für Schwangere, Behinderte usw. (29 €). Zusammen bilden diese Leistungen das sogenannte Bürgergeld. Die Träger der Grundsicherung übernahmen darüber hinaus Sozialversicherungsleistungen von 191 € je Bedarfsgemeinschaft.
Die Höhe der Grundsicherung variiert allerdings mit der Größe bzw. der Lebensform der Bedarfsgemeinschaften. So mussten Singles im Durchschnitt mit einem Betrag von 952 € auskommen, Alleinerziehende erhielten 1 342 €, Paare ohne Kinder lagen mit 1 307 € knapp darunter. An Paare mit Kindern wurden 1 997 € gezahlt.
Ausgabe: | 12/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |