Soziale Mindestsicherung
Infografik Nr. 175003
Die soziale Mindestsicherung in Deutschland wurde Anfang 2005 neu organisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt diente in der Regel die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz, wenn Menschen in Not geraten waren und sich nicht mehr selbst daraus befreien konnten. Heute bestehen mehrere Hilfesysteme nebeneinander, die mit ihren Leistungen zur Deckung des Existenzminimums bestimmter Personengruppen beitragen: die Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach SGB II), die Sozialhilfe (nach SGB XII) und die Leistungen an Asylbewerber. Der grundlegende Anspruch auf Gewährung einer menschenwürdigen und existenzsichernden Hilfe leitet sich aus Art. 1 Abs. 1 GG und aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG her.
Ende 2020 waren rund 6,9 Mio Menschen – 8,3 % der Bevölkerung Deutschlands – auf existenzsichernde staatliche Leistungen angewiesen. Die meisten von ihnen bezogen Hilfen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende: 3,8 Mio Menschen, die zwar erwerbsfähig waren, ihren Lebensunterhalt aber nicht durch bezahlte Arbeit bestreiten konnten, erhielten Arbeitslosengeld II; hinzu kamen 1,5 Mio nicht erwerbsfähige Familienangehörige, meist Kinder, denen Sozialgeld gewährt wurde. Im Rahmen der Sozialhilfe wurden weitere 1,2 Mio Hilfebedürftige unterstützt: ältere Menschen ohne ausreichende Rente sowie Personen, die auf Grund einer schweren Erkrankung oder einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht am Arbeitsleben teilnehmen konnten, mit den in ihrem Haushalt lebenden Kindern. Nach besonderen gesetzlichen Regelungen wurden am Jahresende rund 382 000 Asylbewerber mit dem Lebensnotwendigsten versorgt. Wie die Aufteilung der Betroffenen erkennen lässt, geht ein Abgleiten unter das Existenzminimum in den meisten Fällen Hand in Hand mit dauerhafter Arbeitslosigkeit (auch wenn diese nicht immer der auslösende Faktor war) und mit fehlenden oder unzureichenden Leistungsansprüchen an die Sozialversicherung.
Fasst man die Leistungen der drei Hilfesysteme zusammen, beliefen sich die Ausgaben für die soziale Mindestsicherung 2020 auf 57,5 Mrd €. Außerhalb der genannten Systeme gibt es weitere Sozialleistungen, durch die einkommensärmere Haushalte und Personen unterstützt werden, darunter die Leistungen des Entschädigungsrechts, das Wohngeld, der Kinderzuschlag und die Leistungen der Sozialhilfe für bestimmte Personengruppen oder in besonderen Lebenslagen (z.B. die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).
In den Stadtstaaten Bremen und Berlin waren die Menschen am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen (17,7 bzw. 16,3 % der Bevölkerung). Am niedrigsten waren die Empfängerquoten in Bayern (4,5 %) und Baden-Württemberg (5,3 %).
Ausgabe: | 06/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |