Das preußische Dreiklassenwahlrecht
Infografik Nr. 085040
Mit einer Verordnung vom 30.5.1849 wurde das Dreiklassenwahlrecht in Preußen eingeführt. Die damit vorgenommene Änderung des Landtagswahlrechts war Teil der Restaurationspolitik, mit der in Preußen die Leistungen und Nachwirkungen der Revolution von 1848 ausgelöscht werden sollten. Sie zielte darauf ab, die demokratischen und liberalen Kräfte an den Rand zu drängen und eindeutig konservative Mehrheiten hervorzubringen. In dieser Funktion blieb das Klassenwahlrecht bis zur Revolution von 1918 bestehen.