Enquete-Kommissionen des Bundestags

Enquete-Kommissionen des Bundestags

Infografik Nr. 066265

Bei der Vorbereitung auf wichtige Entscheidungen sind die Bundestagsabgeordneten darauf angewiesen, dass sie mit den notwendigen Informationen unterstützt werden. Als Instanz zur Beschaffung umfassender und grundlegender Informationen zu größeren Sachkomplexen wurde 1969 im Rahmen einer Parlamentsreform die Enquete-Kommission eingeführt.

Welchen Download brauchen Sie?

Bei der Vorbereitung auf wichtige Entscheidungen sind die Bundestagsabgeordneten darauf... mehr
Mehr Details zu "Enquete-Kommissionen des Bundestags"

Bei der Vorbereitung auf wichtige Entscheidungen sind die Bundestagsabgeordneten darauf angewiesen, dass sie mit den notwendigen Informationen unterstützt werden. Als Instanz zur Beschaffung umfassender und grundlegender Informationen zu größeren Sachkomplexen wurde 1969 im Rahmen einer Parlamentsreform die Enquete-Kommission eingeführt (frz. enquête = Untersuchung). Sie wird seither immer dann eingesetzt, wenn sich der Bundestag über das politische Alltagsgeschäft hinaus mit Zukunftsfragen befasst und nach Lösungen für größere gesellschaftliche Probleme sucht. Der Bundestag verfügt damit über einen eigenen Weg, sich auf solche Themen vorzubereiten – unabhängig von Vorgaben der Regierung und ihrer Ministerien. Die Besonderheit einer Enquete-Kommission besteht darin, dass in ihr Abgeordnete und Sachverständige von außerhalb des Parlaments bei der Sammlung und Bewertung des vorhandenen Wissens zu einem Thema zusammenarbeiten. Wegen ihrer Zusammensetzung steht die Enquete-Kommission nicht auf einer Ebene mit den Fachausschüssen des Bundestags. Sie hat nur die Aufgabe zu berichten und darf keine Beschlussempfehlungen ans Parlament abgeben. Eine genaue Festlegung ihrer Befugnisse fehlt bisher allerdings; mehrere Anläufe, sie gesetzlich abzusichern, schlugen fehl.

Die maßgebliche Regelung für das Zustandekommen und die Aufgaben einer Enquete-Kommission findet sich in § 56 der Bundestags-Geschäftsordnung. Eine Enquete-Kommission wird durch Beschluss des Bundestages eingesetzt; auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten ist er dazu verpflichtet. Der Einsetzungsbeschluss formuliert den Untersuchungsauftrag an die Kommission und legt die Zahl der Kommissionsmitglieder fest. Die Abgeordneten in der Enquete-Kommission werden von den Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke entsandt. Die Auswahl der Sachverständigen soll eigentlich im Einvernehmen der Fraktionen erfolgen; faktisch benennt aber jede Fraktion „ihre“ Experten. Dies ist zweifellos ein Schwachpunkt, weil so die wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission von vornherein in einem politischen Licht erscheinen. Die Tätigkeit einer Enquete-Kommission endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Ihr Bericht mit Anregungen, Handlungsempfehlungen und Bewertungsmaßstäben soll so rechtzeitig vorliegen, dass der Bundestag darüber noch debattieren kann. Soll die Arbeit einer Enquete-Kommission fortgesetzt werden, muss der Bundestag in der nächsten Wahlperiode neu darüber beschließen.

Seit 1970 wurden insgesamt 29 Enquete-Kommissionen berufen, zuletzt (2018) zu den Problembereichen der Künstlichen Intelligenz und der beruflichen Bildung in der digitalen Arbeitswelt.

Ausgabe: 01/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen