Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung

Infografik Nr. 095054

In einer pluralistischen Demokratie erfüllen die Parteien eine doppelte Funktion. Einerseits sind sie als private Organisationen in den gesellschaftlichen Interessen verankert und streben zur Durchsetzung ihrer partikulären Ziele nach der politischen Macht. Andererseits leisten sie gerade damit einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des politischen Gesamtsystems. Zur Erfüllung der einen wie der anderen Funktion sind sie auf ausreichende Geldmittel angewiesen.

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In einer pluralistischen Demokratie erfüllen die Parteien eine doppelte Funktion. Einerseits sind sie als private Organisationen in den gesellschaftlichen Interessen verankert und streben zur Durchsetzung ihrer partikulären Ziele nach der politischen Macht. Andererseits leisten sie gerade damit einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des politischen Gesamtsystems. Zur Erfüllung der einen wie der anderen Funktion sind sie auf ausreichende Geldmittel angewiesen. Es liegt nahe, dass die Parteien zunächst auf die Opferbereitschaft der Bürger vertrauen, deren Wünsche und Meinungen sie vertreten. Mitgliedsbeiträge und Spenden von Mitgliedern, Mandatsträgern und Sympathisanten sind demgemäß die Hauptquellen der privaten Parteienfinanzierung. Diese Finanzierung aus eigener Kraft wird durch öffentliche Zuschüsse ergänzt. Die staatliche Parteienfinanzierung findet ihre Rechtfertigung darin, dass die Parteien über eine angemessene Finanzausstattung verfügen müssen, wenn sie die ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben erfüllen sollen. Wegen der Tendenz der Parteien, sich aus der Staatskasse selbst zu bedienen, war die Parteienfinanzierung lange umstritten. Das Bundesverfassungsgericht setzte mit seinem Urteil vom 9.4.1992 jedoch neue Maßstäbe, die 1994 in das Parteiengesetz einflossen. Die damals eingeführten Strukturen der Parteienfinanzierung wurden 2002 – vor dem Hintergrund diverser Parteispendenaffären – ausgebaut und ergänzt, u.a. durch Regeln für eine transparentere Rechnungslegung und eine Strafvorschrift für Verstöße gegen das Parteiengesetz.

Die staatliche Parteienfinanzierung besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: • Zum einen belohnt sie den Erfolg an der Wahlurne. Die Parteien erhalten für die bei Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen erzielten Zweitstimmen einen jährlichen Zuschuss aus der Staatskasse – für die ersten vier Millionen Stimmen je 1 € und für alle weiteren Stimmen je 0,83 €. Vorausgesetzt ist ein Stimmenanteil von mindestens 0,5 % bei Wahlen auf Bundesebene und mindestens 1,0 % bei einer Landtagswahl. Zuschüsse gibt es auch, wenn Parteien in Einzelwahlkreisen mehr als 10 % der Stimmen gewinnen. • Zum anderen honoriert sie die finanzielle Unterstützung der Parteien durch Mitglieder, Mandatsträger und Spender: Jeder Euro aus Beitrags- und Spendeneinnahmen von Privatleuten (bis zu einer Höhe von 3 300 € pro Person) wird aus Staatsmitteln um 0,45 € aufgestockt. Die staatlichen Zuschüsse dürfen die von einer Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen aber nicht überschreiten. Für alle Parteien zusammen gilt eine absolute Obergrenze (2019: 190 Mio €); darüber hinausgehende Ansprüche werden anteilig gekürzt. • Indirekt gefördert werden die Parteien außerdem durch die steuerliche Begünstigung privater Beiträge und Spenden.

Ausgabe: 11/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder