Die Finanzen der politischen Parteien

Die Finanzen der politischen Parteien

Infografik Nr. 095055

Die Parteien finanzieren sich im Wesentlichen aus drei Quellen: aus Beiträgen, Spenden und staatlichen Zuschüssen. Hinzu kommen noch Einnahmen aus Veranstaltungen, Veröffentlichungen, aus Wirtschaftstätigkeit und Vermögen sowie Kredite. Obwohl die staatliche Parteienfinanzierung einen beträchtlichen Umfang angenommen hat, bilden die Beiträge der Mitglieder und die Abgaben der Mandatsträger nach wie vor die verlässliche Grundlage der Parteienhaushalte.

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Die Finanzierung der politischen Parteien geriet in den letzten Jahrzehnten immer wieder in die Kritik, weil sich fragwürdige Praktiken eingeschlichen hatten oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Dabei ist das Grundgesetz in diesem Punkt unmissverständlich: Gerade weil die Parteien im politischen System eine privilegierte Rolle einnehmen, darf es nicht dazu kommen, dass sie von großen Geldgebern unerkannt beeinflusst werden. Artikel 21 verpflichtet die Parteien daher zur Offenlegung ihrer Einnahmen. Nähere Bestimmungen dazu enthält das Parteiengesetz. Danach müssen die Parteivorstände dem Bundestagspräsidenten jährlich einen Rechenschaftsbericht vorlegen, der die eingegangenen Gelder vollständig verzeichnet, Großspender namentlich aufführt und über die Verwendung der Mittel Auskunft gibt.

Die Parteien finanzieren sich im Wesentlichen aus drei Quellen: aus Beiträgen, Spenden und staatlichen Zuschüssen. Hinzu kommen noch Einnahmen aus Veranstaltungen, Veröffentlichungen, aus Wirtschaftstätigkeit und Vermögen sowie Kredite. Obwohl die staatliche Parteienfinanzierung einen beträchtlichen Umfang angenommen hat, bilden die Beiträge der Mitglieder und die Abgaben der Mandatsträger nach wie vor die verlässliche Grundlage der Parteienhaushalte. Von den 510,9 Mio €, die den im Bundestag vertretenen sieben Parteien im Jahr 2018 zuflossen, stammten 206,3 Mio € (40 %) aus Beitragszahlungen. Überdurchschnittlich hohe Beitragsanteile verzeichneten die LINKE (47 %), die SPD (46 %) und die GRÜNEN (44 %). Einnahmen aus Spenden machten für alle Parteien zusammen 54,8 Mio € (10 %) aus. Die der Wirtschaft nahestehenden Parteien — also CDU, CSU und FDP — sind dabei üblicherweise besonders begünstigt. Deutlich unterdurchschnittliche Spendenanteile verbuchten dagegen die SPD (5 %) und die LINKE (6 %).

Staatliche Zuschüsse deckten bei den sieben Parteien 2018 mit 185,5 Mio € ein Drittel (36 %) der Gesamteinnahmen ab. Eine noch stärkere Alimentierung hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom April 1992 verhindert. Darin wurde nicht nur eine absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse festgesetzt, sondern auch der Grundsatz aufgestellt, dass die Parteien politisch, organisatorisch und wirtschaftlich auf die Bürger angewiesen bleiben müssen. Der Gesetzgeber regelte die Parteienfinanzierung daraufhin 1994 neu. Nach dem Bekanntwerden verschiedener Parteispendenaffären wurden die Vorschriften 2002 ergänzt, u.a. durch eine Strafvorschrift für Verstöße gegen das Parteiengesetz. Die Obergrenze für staatliche Parteizuschüsse wurde 2018 auf 190 Mio angehoben.

Ausgabe: 08/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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