Grundrechtseinschränkungen
Infografik Nr. 060115
Die Grundrechte gelten nicht schrankenlos. Gerade die Freiheitsrechte dürfen nicht so weit ausgelegt werden, dass die Rechte anderer oder wesentliche Belange der Allgemeinheit dadurch beeinträchtigt würden. Im Grundgesetz selbst finden sich deshalb schon Bestimmungen, durch die den jeweiligen Grundrechten Grenzen gezogen werden. Da aber nicht alle Grundrechtsschranken schon im Grundgesetz selbst geregelt werden können, gilt für viele Grundrechte ein Gesetzesvorbehalt.