Wiederholungswahl zum Bundestag 2024
Infografik Nr. 088519
In Berlin kam es bei den Wahlen im September 2021 zu zahlreichen organisatorischen Unregelmäßigkeiten. Die Bundestagswahl musste deshalb teilweise wiederholt werden. Welche Auswirkungen hatte diese Wiederholungswahl? Und wie setzt sich der Bundestag gut zwei Jahre nach der Bundestagswahl tatsächlich zusammen?
Am 26.9.2021 fanden in Berlin gleichzeitig die Wahlen zum Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Dabei kam es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und in den Bezirken wurden deshalb zur Gänze wiederholt. Was die Bundestagswahl betraf, ordnete das Bundesverfassungsgericht eine Wahlwiederholung in 455 Wahlbezirken mit rund 550 000 Wahlberechtigten an. Damit musste in etwa jedem fünften Berliner Wahlbezirk neu gewählt werden. Eine Wiederholungswahl ist geboten, wenn sich die Mängel bei einer Wahl auf die Sitzverteilung im Parlament auswirken können, das heißt mandatsrelevant sind.
Die Wiederholungswahl fand am 12.2.2024 statt, mehr als zwei Jahre nach der ursprünglichen Bundestagswahl. Es handelte sich dabei um eine Zweitstimmenwahl nach denselben Wahlvorschlägen, wie sie auf den Stimmzetteln der Hauptwahl aufgeführt waren. Die Ergebnisse im Gebiet der Wiederholungswahl entsprachen weitgehend dem aktuellen Bundestrend: SPD und FDP verzeichneten massive Verluste, CDU und AfD gewannen deutlich hinzu, GRÜNE und LINKE konnten sich leicht verbessern. Da durch die Hauptwahl aber schon der größte Teil der Stimmen vergeben war, veränderte die Wiederholungswahl das Ergebnis für ganz Berlin nur leicht. Und noch geringer waren die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis der Bundestagswahl: Der Zweitstimmenanteil der SPD blieb mit 25,7 % unverändert; GRÜNE und FDP verloren jeweils 0,1 Prozentpunkte; CDU und AfD schnitten dagegen um 0,1 Prozentpunkte besser ab als im Herbst 2021. Einen größeren Effekt hatten die niedrige Wahlbeteiligung (51 % der Wahlberechtigten) und die damit wesentlich geringere Stimmenzahl als 2021. Sie hatten nämlich zur Folge, dass Berlin vier Bundestagsmandate verlor. SPD, GRÜNE und LINKE mussten je ein Mandat an andere Landeslisten abgeben; die FDP büßte ein Mandat ein, so dass der Bundestag nun 735 statt 736 Abgeordnete zählt.
Der Bundeswahlausschuss stellte am 1. März 2024 das durch die Wiederholungswahl korrigierte Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und die daraus errechnete Verteilung der Sitze im Bundestag fest. Dabei blieb unberücksichtigt, dass sich die Zusammensetzung des Bundestags seit der Hauptwahl schon mehrfach verändert hatte. Die wichtigste Veränderung betraf die Auflösung der LINKEN-Fraktion auf Grund der Abspaltung des Bündnisses Sarah Wagenknecht (BSW). Fünf Abgeordnete, die für die AfD gewählt worden waren, saßen als Fraktionslose im Parlament. Und die SPD-Fraktion war durch den Wechsel eines Abgeordneten um ein Mandat stärker als nach dem offiziellen Wahlergebnis.
Ausgabe: | 04/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |