Der Deutsche Ethikrat

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Infografik Nr. 064240

Der Deutsche Ethikrat

Die Fortschritte in den Lebenswissenschaften (Medizin, Gentechnik, Biophysik usw.) haben ungeahnte Möglichkeiten für Eingriffe des Menschen in die belebte ...

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Der Deutsche Ethikrat

Die Fortschritte in den Lebenswissenschaften (Medizin, Gentechnik, Biophysik usw.) haben ungeahnte Möglichkeiten für Eingriffe des Menschen in die belebte Natur eröffnet. Das weckt Hoffnungen, z.B. auf neue Therapien für bisher schlecht oder gar nicht behandelbare Erkrankungen, wirft aber auch moralische Fragen auf: Welche Konsequenzen ergeben sich z.B. aus der Möglichkeit, Embryonen noch vor der Übertragung in den Mutterleib auf etwaige Gendefekte zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik)? Ist es ethisch vertretbar, menschliche Stammzellen des Nervensystems in Affengehirne zu verpflanzen, um neurologische Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson zu erforschen? Und was bedeuten so erzeugte „Mischwesen“ (biologisch Chimären bzw. Hybride genannt) für die Grenzziehung zwischen Mensch und Tier? Mit derartigen Fragen befasst sich der im April 2008 konstituierte Deutsche Ethikrat. Als unabhängiges Gremium von Sachverständigen soll er sich mit den ethischen Folgen neuer Entwicklungen in den Lebenswissenschaften befassen, den öffentlichen Diskurs darüber anregen und die Politik beraten. Dazu arbeitet er auch mit Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen in anderen Ländern zusammen.

Vorläufer des Deutschen Ethikrats war der „Nationale Ethikrat“, den der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2001 ins Leben gerufen hatte. Das Gremium trat damals in Konkurrenz zu der ein Jahr zuvor vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (die 2005 auslief). Mit dem Ethikratgesetz von 2007 wurde der neue „Deutsche Ethikrat“ geschaffen, der sowohl der Bundesregierung als auch dem Bundestag Bericht erstattet. Seine 26 Mitglieder werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen.

Die Mitglieder des Ethikrats sind Wissenschaftler/-innen aus relevanten Bereichen sowie mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraute anerkannte Persönlichkeiten. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen sie weder der Regierung noch dem Parlament des Bundes oder eines Landes angehören. Den Vorsitz des Ethikrats wählen die Mitglieder in geheimer Wahl aus ihrer Mitte.

Der Ethikrat erarbeitet seine Stellungnahmen und Empfehlungen überwiegend aus eigenem Entschluss, er wird aber auch im Auftrag der Bundesregierung oder des Bundestages tätig. Seine bisherige Arbeit umfasst bereits eine breite Themenpalette – von der genetischen Diagnostik über die Probleme der Geschlechterdefinition (Intersexualität) bis zur Frage, ob der Hirntod als Kriterium für den menschlichen Tod hinreicht, um Organtransplantationen zu rechtfertigen.

Ausgabe: 06/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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