Das Gesetzgebungswerk des Deutschen Bundestags

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Infografik Nr. 066205

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In neunzehn Legislaturperioden (1949 bis 2021) hat der Deutsche Bundestag über 8 200 Gesetze verabschiedet. Seine Arbeit stand anfangs ganz im Zeichen des Wiederaufbaus und der sozialen Bewältigung der Kriegsfolgen (Flüchtlings-, Wohnungsproblem). Schlüsselentscheidungen zur Sicherheitspolitik (Wiederbewaffnung, Wehrpflicht) und zur Sozialpolitik („dynamische Rente“) fielen in der 2. Legislaturperiode. Eine rege Tätigkeit entfaltete der 5. Bundestag, in dem sich CDU/CSU und SPD zu einer Großen Koalition verbunden hatten. Er verabschiedete u.a. die Notstandsgesetze, das Mehrwertsteuergesetz, das Stabilitätsgesetz und zahlreiche Gesetze zur Finanz- und Justizreform. Neue Wege in der Deutschland- und Ostpolitik beschritt der 6. Bundestag (1969-72), in dem erstmals SPD und FDP zusammengingen. Nach der vorzeitigen Neuwahl von 1972 brachte die Koalition viele Reformgesetze auf den Weg, während der 8. Bundestag in der schwierigen Phase nach der Ölkrise wieder einen Gang zurückschalten musste.

Die vorzeitig beendete 9. Wahlperiode (1980-83) brachte nur wenige neue Gesetze – ein Zeichen für wachsende finanzpolitische Zwänge. Unter der neuen schwarz-gelben Koalition schlug der Bundestag ab 1983 einen Sparkurs ein, setzte aber auch sozialpolitische Akzente (Erziehungsgeld, Hinterbliebenenrente). Mehrere große Reformen (Rentenreform, Steuerreform) wurden vom 11. Bundestag verabschiedet, der mit dem Einigungsvertrag 1990 auch den Weg zur deutschen Einheit ebnete. Der 12. Bundestag begleitete den Prozess der deutschen Einigung und der fortschreitenden europäischen Integration. Zur Gesetzgebung in der 13. Wahlperiode (1994-98) gehörten der „Umbau des Sozialstaats“, die Liberalisierung wichtiger Wirtschaftsbereiche (Energie, Telekommunikation, Verkehr) und die Einführung des Euro.

Reformen in der Steuer-, Sozial- und Rechtspolitik, in der Ausländerpolitik und auf dem Arbeitsmarkt beherrschten den 14. und 15. Bundestag unter rot-grüner Mehrheit (1998-2005). In der 16. Wahlperiode standen die Konsolidierung der Staatsfinanzen, die Föderalismusreform und die Bewältigung der Finanzkrise im Vordergrund. Hauptaufgabe des 17. Bundestags (2009-13) war die Überwindung der Eurokrise. In der 18. Wahlperiode dominierten zunächst sozialpolitische Themen (Mindestlohn, Mütterrente, Mietpreisbremse). Seit 2015 führte der Andrang von Flüchtlingen zu einer gestiegenen Gesetzgebungstätigkeit in der Asyl- und Sicherheitspolitik. Die 19. Wahlperiode brachte in ihrer ersten Phase Gesetze zum Klimaschutz (Kohleausstieg, Klimaschutzgesetz), zur Fachkräfteeinwanderung und zur Grundrente, befand sich jedoch ab 2020 wegen der Corona-Pandemie im Krisenmodus, der auch die Gesetzgebung bestimmte.

Ausgabe: 03/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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