Luftreinhaltepolitik - Reduktion der Luftschadstoffe

Luftreinhaltepolitik - Reduktion der Luftschadstoffe

Infografik Nr. 126298

Als Leitgesetz für die Luftreinhaltung hatte der Bundestag 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz verabschiedet. Es will Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen und ihrem Entstehen vorbeugen. Für die Umsetzung sorgen zahlreiche Einzelregelungen, die sich vor allem auf den Betrieb von Kraftwerks- und Industrieanlagen richten, aber auch Vorschriften für den Fahrzeugverkehr, bestimmte Produkte oder besonders schutzwürdige Gebiete umfassen.

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Seit es in Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik gibt, also seit Anfang der 1970er Jahre, wurden bei der Luftreinhaltung eindrückliche Verbesserungen erzielt, zu denen sowohl internationale Abkommen und nationale Gesetze als auch Veränderungen der Wirtschaftsstruktur und technische Fortschritte beigetragen haben. Als Leitgesetz für die Luftreinhaltung hatte der Bundestag 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz verabschiedet. Es will Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen und ihrem Entstehen vorbeugen. Für die Umsetzung sorgen zahlreiche Einzelregelungen, die sich vor allem auf den Betrieb von Kraftwerks- und Industrieanlagen richten, aber auch Vorschriften für den Fahrzeugverkehr, bestimmte Produkte (wie Heizöl und Kraftstoffe) oder besonders schutzwürdige Gebiete umfassen. Industrie- und Gewerbeanlagen, von denen besondere Umweltgefahren ausgehen können, sind genehmigungspflichtig. Die Anforderungen im Detail sind in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Zwei Regelwerke sind besonders hervorzuheben: Die 1983 in Kraft getretene Großfeuerungsanlagen-Verordnung begrenzte die zulässigen Schadstoffemissionen aus Kraft- und Fernheizwerken und erzwang so die durchgreifende Sanierung des Kraftwerksparks innerhalb nur eines Jahrzehnts. Die 1974 erstmals erlassene TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) legte Grenzwerte für den Schadstoffausstoß aus Industrieanlagen fest und trug so ebenfalls zum Rückgang der Luftschadstoffe bei.

Eine Grundlage für die Verringerung der Luftbelastungen auf internationaler Ebene wurde durch die Genfer Luftreinhalte-Konvention (1979) geschaffen. Die Konvention wird ergänzt durch mehrere Protokolle, darunter das 2005 in Kraft getretene Göteborg-Protokoll, das konkrete Emissions-Obergrenzen festlegte. 2012 wurde das Protokoll novelliert. Innerhalb der Europäischen Union gab erstmals die NEC-Richtlinie von 2001 nationale Emissions-Obergrenzen vor, die ab 2010 eingehalten werden sollten. Diese Obergrenzen galten für Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen, d.h. für Luftschadstoffe, die zur Versauerung oder Überdüngung von Böden und Gewässern und zur Bildung des bodennahen Ozons beitragen. Später kamen Obergrenzen für die Feinstaubbelastung (PM 2,5) hinzu. Deutschland lag mit seinen Luftschadstoffemissionen 2018 unterhalb dieser Obergrenzen, nur bei Ammoniak wurde sie überschritten. Die neue NEC-Richtlinie von 2016 nennt keine Obergrenzen mehr, sondern legt für jedes EU-Mitglied fest, um wie viel Prozent die Schadstoffemissionen des Jahres 2005 ab 2020 unterschritten werden müssen. Sie übernimmt damit die Vorgaben des novellierten Göteborg-Protokolls. Für die Zeit ab 2030 setzt sie deutlich ambitioniertere Reduktionsziele.

Ausgabe: 04/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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