Der Europäische Gewerkschaftsbund - EGB/ETUC

Der Europäische Gewerkschaftsbund - EGB/ETUC

Infografik Nr. 737180

Der Europäische Gewerkschaftsbund – EGB/ETUC

Am 8./9. Februar 1973 wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC) als Dachverband der unabhängigen und demokratischen ...

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Der Europäische Gewerkschaftsbund – EGB/ETUC

Am 8./9. Februar 1973 wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC) als Dachverband der unabhängigen und demokratischen Gewerkschaftsbünde in Europa aus der Taufe gehoben. Gründungsmitglieder waren 17 nationale Organisationen, die der „freien“ Gewerkschaftsbewegung und ihrem Weltverband IBFG angehörten (darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund). Unter dem Dach des EGB war in der Folge aber auch Platz für christliche und ehemals kommunistische Gewerkschaftsverbände. Er bot so einen Rahmen für die richtungsübergreifende gewerkschaftspolitische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Heute (2012) gehören dem EGB 85 Gewerkschaftsbünde mit rund 60 Millionen Mitgliedern aus 36 Ländern Europas an. Weitere 7 Gewerkschaftsbünde sind als Beobachter zugelassen. Dem EGB sind ferner 10 Europäische Gewerkschaftsverbände angeschlossen – gewerkschaftliche Dachorganisationen einzelner Wirtschaftssektoren wie der Europäische Industriearbeiter-Verband.

Ziel des EGB ist es, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu vertreten und zu fördern. Dabei geht es insbesondere um die Harmonisierung der Arbeits- und Sozialbeziehungen im europäischen Raum und um die Wahrung des „europäischen Sozialmodells“. Der EGB vertritt die gemeinsamen Positionen durch klassisches Lobbying und Mitarbeit in den Beratungsorganen der EU und nimmt wie die verschiedenen sektoralen Gewerkschaftsverbände am Sozialen Dialog mit den europäischen Arbeitgeberverbänden teil. Die mit dem Vertrag von Maastricht eingeführte Möglichkeit, Vorhaben der EU-Kommission in direkten Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern mit Inhalt zu füllen, fand ihren Niederschlag bisher in EU-Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverträgen. Ein weiteres Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind freiwillige Rahmenvereinbarungen zu den Themen Telearbeit, integrative Arbeitsmärkte, Stress am Arbeitsplatz sowie Belästigung und Gewalt bei der Arbeit.

Oberstes Organ des EGB ist der Kongress, der in der Regel alle vier Jahre tagt. In ihm sind die nationalen Dachverbände, die Europäischen Gewerkschaftsverbände und der EGB-Frauenausschuss durch ihre Delegierten vertreten. Er beschließt die strategischen Leitlinien der europäischen Gewerkschaftspolitik. Über deren Umsetzung entscheidet der Exekutivausschuss, das höchste EGB-Organ zwischen den Kongressen. Der Lenkungsausschuss ist für kurzfristige Aktionen und die Betreuung der Kontakte mit Arbeitgebern und EU-Stellen verantwortlich, während das Sekretariat die laufenden Geschäfte wahrnimmt.

Ausgabe: 07/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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