EU-Emissionshandel
Infografik Nr. 755006
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die EU, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu drosseln. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, führte sie 2005 ein Emissionshandelssystem ein. Ein entscheidender Hebel zur Umsetzung der EU-Klimaziele ist die jährliche Verknappung der Gesamtzahl an Emissionsrechten.
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die EU, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu drosseln. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, führte sie 2005 ein Emissionshandelssystem ein. Die in das System einbezogenen großen Kraftwerke und Industrieanlagen dürfen pro Jahr insgesamt nur eine begrenzte Menge an Treibhausgasen ausstoßen. Dazu zählen Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW), umgerechnet in CO2-Äquivalente. Die beteiligten Unternehmen müssen für den von ihnen verursachten Treibhausgas-Ausstoß Emissionsrechte (Zertifikate) erwerben. Seit 2013 ist auch der Flugverkehr auf innereuropäischen Verbindungen in den Emissionshandel einbezogen.
Jedes Zertifikat berechtigt zur Emission einer Tonne CO2. Die Zertifikate werden von den EU-Mitgliedstaaten jährlich versteigert; an Industriesektoren, die einem intensiven internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, werden sie zum Teil auch kostenfrei abgegeben. Unternehmen, die ihren Treibhausgas-Ausstoß durch emissionsmindernde Innovationen und Produktionsverfahren senken, können die überzähligen Emissionsrechte auf den Markt bringen. Als Käufer kommen Unternehmen in Betracht, deren Ausstoß höher ist als geplant. So bildet sich am Markt ein Preis für jede Tonne CO2, der in die Kostenrechnung der Unternehmen eingeht und klimaschonende Investitionen auslösen kann.
Ein entscheidender Hebel zur Umsetzung der EU-Klimaziele ist die jährliche Verknappung der Gesamtzahl an Emissionsrechten. Um zu erreichen, dass sich die Treibhausgas-Emissionen der beteiligten europäischen Industriezweige bis 2030 um 43 % gegenüber 2005 verringern, wird die Obergrenze (cap) der zugeteilten Emissionsrechte zwischen 2021 und 2030 um jährlich 2,2 % verringert. Nicht verbrauchte Zertifikate werden in die sogenannte Marktstabilitätsreserve verschoben und dadurch dem freien Handel entzogen. So soll vermieden werden, dass ein Überangebot an Emissionsrechten den Preis je Tonne CO2 zu stark nach unten drückt.
Das Europäische Emissionshandelssystem umfasst europaweit rund 11 000 Anlagen der Energiewirtschaft und der Industrie (Eisen- und Stahlproduktion, Nichteisenmetallindustrie, Zementindustrie, Chemische Industrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Glasindustrie, Raffinerien u.a.); hinzu kommen die Luftfahrtunternehmen des innereuropäischen Flugverkehrs. Zusammen entfallen auf sie rund 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU. In Deutschland werden 1 870 stationäre Anlagen vom Emissionshandel erfasst.
Ausgabe: | 04/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |