Das Samoa-Abkommen
Infografik Nr. 725602
Ein neues Abkommen verbindet die EU und ihre 27 Mitglieder mit 79 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifikraums, Länder mit zusammen rund 2 Milliarden Einwohnern. Es tritt 2024 an die Stelle des bisherigen Cotonou-Abkommens. Wo liegen die Unterschiede und was sind die Schwerpunkte des neuen Abkommens? Ein kurzer Überblick in diesem ZAHLENBILD!
Nach jahrelanger Vorarbeit wurde am 15. November 2023 in Samoa ein Abkommen unterzeichnet, das in den nächsten zwanzig Jahren als Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den 79 Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OACPS) dient. Das Samoa-Abkommen folgt auf das im Jahr 2000 abgeschlossene, zuletzt mehrfach verlängerte Cotonou-Abkommen. Ab dem 1. Januar 2024 wird es vorläufig angewandt. Es tritt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und Ratifizierung durch die 27 EU-Mitgliedstaaten und mindestens zwei Drittel der OACPS-Mitgliedstaaten in Kraft.
Das Abkommen besteht aus einem allgemeinen Teil, in dem die gemeinsamen Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt sind, und drei Regionalprotokollen, die auf die besonderen Problemlagen und Bedürfnisse Afrikas, der Karibik und des Pazifikraums eingehen. Es versteht sich als Beitrag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Dem entspricht die thematische Schwerpunktsetzung des Abkommens, die folgende Bereiche umfasst: Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive, nachhaltige Entwicklung; menschliche und soziale Entwicklung; ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel; Frieden und Sicherheit; Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung; Migration und Mobilität. Das Abkommen verspricht den OACPS-Staaten Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau, im Außenhandel und im Kampf gegen den Klimawandel und bindet sie stärker in die globalen Bemühungen um Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein. Die EU-Länder erhoffen sich von ihm u.a. eine engere Zusammenarbeit in Fragen der internationalen Sicherheit und zur Unterbindung der illegalen Zuwanderung nach Europa. Generell soll die Zusammenarbeit flexibler als bisher gehandhabt werden und gezielter auf den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse der Partnerländer eingehen.
Damit die Ziele des Abkommens erreicht werden, soll ein regelmäßiger, alle Bereiche umfassender Partnerschaftsdialog stattfinden. Er dient dem Austausch von Informationen und soll die Absprache gemeinsamer Standpunkte auch auf regionaler und globaler Ebene erleichtern. Als gemeinsame Einrichtungen zwischen der EU und den OACPS-Mitgliedern fungieren der OACPS-EU-Ministerrat, ein OACPS-EU-Komitee auf Botschafterebene und eine gemeinsame parlamentarische Versammlung. Vertreter der Gemeinden und Regionen, der Zivilgesellschaft und des privaten Sektors sollen in die Gespräche eingebunden werden. Auf höchster Ebene können Treffen der Staats- und Regierungschefs stattfinden.
Ausgabe: | 01/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |