Die Erweiterung der Europäischen Union

Die Erweiterung der Europäischen Union

Infografik Nr. 715295

Seit ihren Anfängen im Jahr 1957 übte die Europäische Gemeinschaft stets magnetische Anziehungskraft auf ihre Nachbarn aus. Statt damals sechs zählt sie heute 27 Mitgliedstaaten. Und noch steht eine lange Reihe beitrittswilliger Länder vor der Tür. Verfolgen Sie die Entwicklung bis zu den letzten Beschlüssen des Europäischen Rats!

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Das Erfolgsmodell des europäischen Zusammenschlusses übte auf die Nachbarstaaten stets eine starke Anziehungskraft aus. Bei ihrer Gründung im Jahr 1957 bestand die Gemeinschaft aus sechs Mitgliedern (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden). Anfang der 1960er Jahre bewarb sich Großbritannien um die Mitgliedschaft, scheiterte zunächst aber an der Ablehnung Frankreichs. Offenbar musste die Gemeinschaft erst genügend innere Stabilität gewinnen, ehe sie zur Aufnahme neuer Mitglieder bereit war. 1973 trat dann Großbritannien zusammen mit Irland und Dänemark bei.

Als nächste klopften Griechenland, Portugal und Spanien in Brüssel an. Während sich für Griechenland die Tür schon 1981 öffnete, mussten Spanien und Portugal noch bis 1986 warten. Die „Süderweiterung“ stellte eine große wirtschaftliche Herausforderung für die Gemeinschaft dar, bot aber auch die Chance, drei lange autoritär regierte Staaten in den Kreis der europäischen Demokratien einzubinden. Eine „stille Erweiterung“ vollzog sich, als mit der deutschen Einigung 1990 auch Ostdeutschland zur Europäischen Gemeinschaft stieß. Anfang der 1990er Jahre sah sich die Gemeinschaft zahlreichen neuen Beitrittswünschen gegenüber. Nachdem sie ihren inneren Ausbau bis 1993 in zwei großen Projekten (Binnenmarkt, Europäische Union) vorangebracht hatte, nahm sie 1995 Finnland, Österreich und Schweden auf.

Inzwischen drängten auch die ehemals sozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas in die EU. Der Europäische Rat legte dazu 1993 die Kriterien fest, die für einen Beitritt erfüllt sein müssen: Institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen. Es brauchte mehr als ein Jahrzehnt tiefgreifender Reformen, ehe die Bewerberländer diesen Anforderungen gerecht wurden. 2004 nahm die EU zehn neue Mitglieder aus Ost- und Südeuropa auf; für Bulgarien und Rumänien verzögerte sich der Beitritt noch bis Anfang 2007. Im Sommer 2013 folgte Kroatien. Sieben weitere Staaten sind von der EU derzeit als Beitrittskandidaten anerkannt: Neben Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei seit Juli 2022 auch Moldau und die Ukraine. Potenzielle Beitrittskandidaten
sind außerdem Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Georgien. Demgegenüber zog Island nach einer Reihe von Krisen, denen die EU ausgesetzt war, 2015 seinen Beitrittsantrag zurück. Und Großbritannien, ehedem zweitgrößte Volkswirtschaft der Gemeinschaft, kehrte der Union Ende Januar 2020 den Rücken.

Ausgabe: 09/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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