Die Westeuropäische Union
Infografik Nr. 715212
Die Westeuropäische Union – WEU
Vor dem Hintergrund des aufbrechenden Ost-West-Gegensatzes schlossen Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten im März 1948 den &bdquo ...
Die Westeuropäische Union – WEU
Vor dem Hintergrund des aufbrechenden Ost-West-Gegensatzes schlossen Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten im März 1948 den „Brüsseler Vertrag“, in dem sie sich gegenseitigen Beistand im Falle eines Angriffs zusicherten und eine Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet vereinbarten. Ein Großteil der militärischen Funktionen des Pakts ging alsbald auf das Nordatlantische Militärbündnis (NATO) über, während die sozial- und kulturpolitischen Zuständigkeiten an den Europarat abgetreten wurden. Mit seiner Erweiterung zur Westeuropäischen Union spielte der Pakt 1954/55 aber eine entscheidende Rolle bei der Integration der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Sicherheitssystem. Die Verträge von Paris (1954) ebneten der Bundesrepublik den Weg in die WEU und die NATO. Die WEU half auch bei der Lösung der Saarfrage und diente nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) als Klammer zwischen den EWG-Mitgliedern und Großbritannien. Als sich diese Rolle mit dem britischen EG-Beitritt (1973) erledigt hatte, trat die WEU für lange Zeit wieder in den Hintergrund.
Erst mit dem Ende der europäischen Spaltung wurde sie reaktiviert. Im Rahmen einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sollte die WEU stufenweise zum „militärischen Arm“ der Europäischen Union ausgebaut werden und damit zugleich den europäischen Pfeiler der NATO stärken. Die Petersberger Erklärung vom Juni 1992 legte die Leitlinien der weiteren Entwicklung der WEU fest. Darin verständigten sich die WEU-Mitglieder auch auf die Bereitstellung militärischer Verbände für humanitäre Aktionen, Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung („Petersberg-Aufgaben“). Diese Verbindung zwischen EU und WEU wurde 1997 im Vertrag von Amsterdam ausgebaut – mit der Aussicht auf die vollständige Integration der WEU in die EU.
Die Marseiller Erklärung des WEU-Ministerrats vom November 2000 gab der Geschichte der WEU jedoch eine abermalige Wendung. Da die EU ihre Sicherheitspolitik künftig selbst in die Hand nehmen wollte, wurden die operativen Aufgaben der WEU auf die EU übergeleitet. Die WEU selbst bestand damit nur noch als Rahmen für die Beistandspflicht der zehn Vollmitglieder gemäß Art. V des WEU-Vertrags fort. Mit In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon (2009) entfiel aber auch diese Funktion, da die Beistandsklausel des neuen Art. 42 des EU-Vertrags nunmehr alle EU-Mitglieder verpflichtet, sich im Fall eines bewaffneten Angriffs untereinander „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu gewähren. Die WEU-Vertragsstaaten beschlossen deshalb, die WEU zum 30.6.2011 aufzulösen.
Ausgabe: | 05/2010 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |