Die Organe der EU
Infografik Nr. 714028
Die Europäische Union ist weder Staat noch Staatenbund noch internationale Organisation und doch von allem etwas. Das macht sie zu einem historisch einzigartigen Gebilde. Ebenso einzigartig sind Aufbau und Funktionsweise ihrer Organe: Sie bilden eine Klammer zwischen dem „Europa der Bürger“ und dem „Europa der Staaten“ und zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU.
Die Europäische Union ist weder Staat noch Staatenbund noch internationale Organisation und doch von allem etwas. Das macht sie zu einem historisch einzigartigen Gebilde. Ebenso einzigartig sind Aufbau und Funktionsweise ihrer Organe: Sie bilden eine Klammer zwischen dem „Europa der Bürger“ und dem „Europa der Staaten“ und zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU. Durch den Reformvertrag von Lissabon wurden 2009 wichtige Neuerungen im institutionellen Aufbau der EU eingeführt.
Der Europäische Rat, der die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten für die Entwicklung der Gemeinschaft festlegt, ist nach dem Lissabon-Vertrag offizielles Organ der EU. In ihm treffen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz seines Präsidenten mindestens viermal jährlich zusammen. Mit von der Partie sind auch die Präsidentin / der Präsident der Kommission und der Hohe Vertreter / die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Gesetzgebende Organe sind das Europäische Parlament und der Rat. Das Parlament wird von den Unionsbürgerinnen und -bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört es, politische Kontrolle auszuüben und über Fragen der europäischen Politik zu beraten. Es beschließt mit dem Rat zusammen über EU-Gesetzgebungsakte und den EU-Haushalt, wählt die Präsidentin / den Präsidenten der Kommission (auf Vorschlag des Europäischen Rates) und bestätigt die Kommission im Ganzen. Der Rat (Ministerrat) ist das Sprachrohr der EU-Staaten, die in ihm mit jeweils einem Mitglied vertreten sind. Er tagt in unterschiedlichen fachlichen Zusammensetzungen. Der Vorsitz im Rat (mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Im Interesse größerer Kontinuität arbeiten dabei jeweils drei Staaten über einen Zeitraum von 1½ Jahren enger zusammen.
Die Europäische Kommission ist als unabhängiges, überstaatliches Organ auf die Interessen der Union verpflichtet. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge und der von den EU-Organen erlassenen Maßnahmen, führt den Haushaltsplan durch und übt Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. Darüber hinaus verfügt sie über ein weitgehendes Initiativrecht, mit dem sie die Entwicklung der Union vorantreiben kann. Die meisten EU-Gesetzgebungsakte dürfen nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt als supranationale Einrichtung dafür, dass das auf europäischer Ebene geschaffene Recht gewahrt und richtig angewandt wird. Weitere EU-Organe sind die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof.
Ausgabe: | 04/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |