Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof

Infografik Nr. 714080

Der Europäische Rechnungshof

Seit Anfang der siebziger Jahre verfügte die Europäische Gemeinschaft über eigene Einnahmen und damit über zunehmende finanzielle Autonomie. Die Überwachun ...

Welchen Download brauchen Sie?

Der Europäische Rechnungshof Seit Anfang der siebziger Jahre verfügte die Europäische... mehr
Mehr Details zu "Der Europäische Rechnungshof"

Der Europäische Rechnungshof

Seit Anfang der siebziger Jahre verfügte die Europäische Gemeinschaft über eigene Einnahmen und damit über zunehmende finanzielle Autonomie. Die Überwachung ihres Finanzgebarens wurde einer unabhängigen Instanz übertragen – dem Europäischen Rechnungshof (mit Sitz in Luxemburg), der 1977 seine Arbeit aufnahm. Der Rechnungshof ist heute eines der sieben Organe der Europäischen Union. Er besteht aus 27 Mitgliedern (je einem aus jedem Mitgliedstaat), die vom Rat nach Anhörung des Parlaments auf sechs Jahre ernannt werden und eine ähnlich unabhängige Stellung wie die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union genießen. Insgesamt verfügt der Rechnungshof über rund 880 Planstellen – für Rechnungsprüfer, Übersetzer und Verwaltungspersonal.

Der Rechnungshof überprüft als externes Kontrollorgan die Einnahmen und Ausgaben der EU. Er ist zuständig für die Prüfung des gesamten EU-Haushalts, kontrolliert darüber hinaus aber auch die Finanzen der Europäischen Entwicklungsfonds sowie der Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der EU. Der Rechnungshof nimmt die • Rechnungsführung unter die Lupe, fragt also insbesondere, ob sich die finanziellen Vorgänge in den Jahresabschlüssen wahrheitsgemäß niederschlagen, ob Forderungen und Verbindlichkeiten vollständig und korrekt festgestellt, erfasst und verbucht wurden und entsprechende Zahlungen erfolgt sind. Er prüft die Einnahmen und Ausgaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, d.h. vor allem im Hinblick darauf, ob sie mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, bestätigt der Rechnungshof die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung. Darüber hinaus geht er der Frage nach, ob die Grundsätze einer • wirtschaftlichen Haushaltsführung eingehalten und die Mittel zur Erfüllung des vorgegebenen Zwecks sinnvoll und effizient eingesetzt wurden.

Der Rechnungshof verfügt über weitgehende Befugnisse; er kann anhand der Unterlagen oder auch an Ort und Stelle prüfen – auf europäischer Ebene, bei den mittelverwaltenden nationalen, regionalen oder lokalen Behörden und bei den Empfängern von EU-Hilfen. Dabei arbeitet er mit den Rechnungsprüfungsorganen der Mitgliedstaaten eng zusammen. Die Ergebnisse werden in Jahresberichten oder in Sonderberichten zu einzelnen Finanzbereichen festgehalten. Sie sollen nicht nur massive Mängel aufdecken, sondern generell dazu beitragen, dass Schwachstellen beseitigt und die Mittel besser eingesetzt werden. Nicht zuletzt dienen sie Parlament und Rat als Grundlage für die Ausübung ihres Kontrollrechts gegenüber der Kommission, dem haushaltsausführenden EU-Organ.

Ausgabe: 04/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen