Europäische Bürgerinitiative

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Infografik Nr. 715426

Europäische Bürgerinitiative

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Europäische Bürgerinitiative

Im Gesetzgebungsverfahren der EU nimmt die Europäische Kommission eine Schlüsselstellung ein: Ihre Aufgabe ist es, die Initiative für neue Gesetzgebungsakte zu ergreifen und Vorschläge zu unterbreiten, die dann vom Rat und vom Europäischen Parlament beraten und beschlossen werden. Falls die Kommission nicht von sich aus aktiv wird, kann sie sowohl vom Parlament als auch vom Rat dazu aufgefordert werden. Der Vertrag von Lissabon räumt darüber hinaus erstmals den Bürgern und Bürgerinnen der EU die Möglichkeit ein, sich in der EU-Gesetzgebung direkt Gehör zu verschaffen: Nach Art. 11 des Vertrags über die Europäische Union können sie die Kommission durch eine Bürgerinitiative auffordern, ihre Vorstellungen aufzugreifen und eine Vorlage für einen Rechtsakt auszuarbeiten. Seit dem 1.4.2012 sind die genaueren Regelungen zur Europäischen Bürgerinitiative in Kraft.

Gegenstand der Bürgerinitiative können nur Themen sein, die in die Zuständigkeit der EU und der Europäischen Kommission fallen und zu denen nach Auffassung der Bürger ein Rechtsakt erforderlich ist, um die europäischen Verträge umzusetzen. Die Inititative wird durch einen Bürgerausschuss vorbereitet, dem Unionsbürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten angehören. Zunächst muss sich die Bürgerinitiative auf dem Internetportal der Kommission anmelden (mit Angabe des Themas, der Ziele, der Organisatoren, der Finanzierungsquellen usw.). Ist die Initiative der Sache nach zulässig und sind die formalen Bedingungen erfüllt, wird sie von der Kommission registriert und veröffentlicht. Anschließend haben die Organisatoren 12 Monate Zeit, um Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Die Unterstützung kann entweder in Papierform oder online erfolgen. Erforderlich sind mindestens 1 Million Unterstützer aus mindestens sieben EU-Ländern. Dies soll bewirken, dass das Instrument der Bürgerinitiative für Themen von breiterem europäischen Interesse eingesetzt wird.

Nach Überprüfung der Unterstützungsbekundungen durch die nationalen Behörden (in Deutschland durch das Bundesverwaltungsamt) wird die Zahl der gültigen Unterschriften bescheinigt. Ist die Mindestanzahl erreicht, kann die Bürgerinitiative bei der Kommission eingereicht werden. Gespräche zwischen der Kommission und den Organisatoren sowie eine Anhörung im EU-Parlament schließen sich an. Am Ende steht eine formelle Antwort der Kommission, in der sie zu der Initiative Stellung nimmt und die von ihr selbst geplanten Maßnahmen erläutert und begründet. Kommt sie zu dem Entschluss, das Anliegen der Bürger aufzugreifen und einen Rechtsakt vorzuschlagen, eröffnet sie damit die normale Gesetzgebungsprozedur.

Ausgabe: 04/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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